Rechtsprechung
| LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Aktienoptionen aufgrund einer Zusage der Muttergesellschaft, wenn das Arbeitsverhältnis mit einem Tochterunternehmen bestand.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, Nr. 4 a, 3 ArbGG
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Aktienoptionen aufgrund einer Zusage der Muttergesellschaft, wenn das Arbeitsverhältnis mit einem Tochterunternehmen bestand. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg für Klage auf Auskehrung des Verkaufserlöses von Aktienanteilen eines Arbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsweg für Klage auf Auskehrung des Verkaufserlöses von Aktienanteilen eines Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 15.04.2009 - 5 Ca 3747/08
- LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08
Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09
Danach gelten diejenigen Personen, die zur Vertretung der GmbH befugt waren, nicht als Arbeitnehmer, auch wenn sie möglicherweise aufgrund eines Arbeitsvertrages tätig geworden sind (vgl. BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, NJW 2009, 2078). - BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der …
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09
Auch bei der Beschäftigung innerhalb von Konzernunternehmen muss unterschieden werden, ob gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits besteht (vgl. BAG vom 15.03.2000 - 5 AZB 70/99, NJW 2000, 2690). - BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08
Auskunftsanspruch - Rechtsweg
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09
Bestehen wie hier keine arbeitsvertraglichen Beziehungen, ist der Rechtsweg zu Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG nicht eröffnet (vgl. BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259). - LAG München, 19.01.2008 - 11 Ta 356/07
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09
Deshalb ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet, wenn wie hier der Mutterkonzern im Zuge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung den Mitarbeitern Aktienoptionen einräumt, Arbeitgeber aber ein Tochterunternehmen ist (LAG München vom 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris, nachgehend BAG vom 21.05.2008 - 5 AZB 18/08).
- ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 11 Ca 5619/20 Bestehen wie hier keine arbeitsvertraglichen Beziehungen, ist weder der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG noch nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 a ArbGG eröffnet (…vgl. BAG 5. Dezember 2013 - 10 AZB 25/13 - Rn. 12; LAG Hamm 25. November 2009 - 2 Ta 275/09 - Rn. 20 mwN).
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