Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung des Entgelts eines Amateur-Eishockey-Spielers
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 27.02.1998 - 10 Ca 10667/97
- LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- LAG Nürnberg, 27.01.1995 - 7 Ta 187/94
Eishockeyspieler als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person, wenn er nur …
Auszug aus LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98
Amateur-Eishockey-Spieler sind in der Regel weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Personen, wenn sie nur eine verhältnismäßig geringe monatliche Zahlung während der Spielsaison als "Grundgehalt für Aufwendungen" erhalten (im Anschluß an BAG vom 10.05.1990, 2 AZR 607/89 , AP Nr. 51 zu § 611 BGB "Abhängigkeit" und LAG Nürnberg vom 27.01.1996, Az 7 Ta 187/94 ).In Übereinstimmung mit der Entscheidung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27.01.1995 ( 7 Ta 187/94 ), die ebenfalls zum Rechtsweg im Eishockey-Amateur-Sport erging, war somit festzustellen, daß der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet ist.
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94
Status einer Lehrkraft
Auszug aus LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98
Das BAG stellt in ständiger Rechtsprechung für die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitsverhältnis oder als freies Mitarbeiterverhältnis darauf ab, wie die Vertragsbeziehung nach ihrem objektiven Geschäftsinhalt einzuordnen ist, da der Status des Beschäftigten sich nicht nach den subjektiven Vorstellungen der Vertragspartner richtet (vgl. BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 1066/94 = EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 58 unter II 2). - BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren …
Auszug aus LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98
Amateur-Eishockey-Spieler sind in der Regel weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Personen, wenn sie nur eine verhältnismäßig geringe monatliche Zahlung während der Spielsaison als "Grundgehalt für Aufwendungen" erhalten (im Anschluß an BAG vom 10.05.1990, 2 AZR 607/89 , AP Nr. 51 zu § 611 BGB "Abhängigkeit" und LAG Nürnberg vom 27.01.1996, Az 7 Ta 187/94 ). - BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98
Der Kläger ist auch im übrigen wegen der vereinsrechtlich geprägten sportlichen Betätigung in seiner gesamten sozialen Stellung nicht vergleichbar schutzwürdig wie ein Arbeitnehmer (vgl. BAG NZA 93, 789 (792)). - BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61
Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus LAG Nürnberg, 28.07.1998 - 2 Ta 55/98
Danach ist Arbeitnehmer, wer in persönlicher Abhängigkeit unselbständige, fremdbestimmte Arbeit für einen anderen leistet (h.M., z.B. BAGE 12, 303 ).
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2005 - L 8 B 1744/05 Durch die vom Antragsteller eingereichte Vereinbarung mit dem Spieler R G vom 1. April 1998 ist diese Annahme jedenfalls nach summarischer Prüfung nicht in Frage gestellt, da aus ihr nicht unmittelbar hervorgeht, in welchem Umfang der Spieler Weisungsrechten des Antragstellers unterworfen war (siehe als Beispiele aus dem Bereich des Amateursports etwa LAG Nürnberg, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 2 Ta 55/98 -, zitiert nach Juris, SG Kassel, Urteil vom 30. April 1996 - S 5 Ar 559/94 -, zitiert nach Juris; in beiden Fällen wurde die Arbeitnehmereigenschaft verneint; bejaht dagegen von SG Kassel, Urteil vom 30. Juli 1997 - S 7 Ar 205/97 -, zitiert nach Juris).
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