Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch Rechtsanwalt
Papierfundstellen
- Rpfleger 1999, 152
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG München, 28.09.1994 - 11 W 1984/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Koblenz, 19.09.1994 - 14 W 540/94
Anwaltliche Mehrwertsteuer; Erstattungsfähigkeit; Vorsteuerabzugsberechtigung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Braunschweig, 29.12.1994 - 2 W 241/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Münster, 23.04.1998 - 5 T 252/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme
Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
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