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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 11.04.1988 - 2 Ta 75/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5137
LAG Bremen, 11.04.1988 - 2 Ta 75/87 (https://dejure.org/1988,5137)
LAG Bremen, Entscheidung vom 11.04.1988 - 2 Ta 75/87 (https://dejure.org/1988,5137)
LAG Bremen, Entscheidung vom 11. April 1988 - 2 Ta 75/87 (https://dejure.org/1988,5137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Wertes einer anwaltlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    (2) In der Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass sich der Gegenstandswert eines Anfechtungsverfahrens einer Betriebsratswahl in Anwendung der vorgenannten Grundsätze maßgeblich an der Größe des Betriebes und der Zahl der zu wählenden Arbeitnehmer orientieren sollte (vgl. nur LAG Bremen 11.04.1988 - 2 Ta 75/87; LAG Hamm 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01 - NZA 2002, 350; LAG Hamburg 23.05.2002 - 3 TaBV 2/01 - nv).
  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01

    Gegenstandswert, Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Der Gegenstandswert einer Betriebsratswahlanfechtung wird maßgeblich durch die Größe des Betriebes und die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder beeinflusst (LAG Bremen, Beschluss v. 11.04.1988 - 2 Ta 75/87 -).
  • LAG Hamburg, 09.10.2003 - 4 Ta 12/03

    Gegenstandswertfestsetzung

    In der Rechtsprechung besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass sich der Gegenstandswert eines Anfechtungsverfahrens einer Betriebsratswahl in Anwendung der vorgenannten Grundsätze maßgeblich an der Größe des Betriebes und der Zahl der zu wählenden Arbeitnehmer orientieren sollte (vgl. nur LAG Bremen, Beschluss vom 11.04.1988 - 2 Ta 75/87).
  • LAG Hamburg, 23.05.2002 - 3 TaBV 2/01

    Gegenstandswertfestsetzung; Nicht vermögensrechtlicher Streitgegenstand; Billiges …

    In der Rechtsprechung besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass in Anwendung dieser Grundsätze der Gegenstandswert einer Betriebsratswahlanfechtung maßgeblich in Orientierung an der Größe des Betriebes und der Zahl der zu wählenden Arbeitnehmer anzuknüpfen ist (I_AG Bremen, Beschluss vom 11. April 1988 - 2 Ta 75/87 -).
  • LAG Hessen, 05.05.1999 - 6 Ta 253/98

    Gebührenstreitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Durchführung einer …

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  • LAG Köln, 20.10.1997 - 12 Ta 263/97

    Gegenstandswert, nicht vermögensrechtliche Streitigkeit

    Dementsprechend ist es - für das Wahlanfechtungsverfahren - anerkannt, daß der Hilfswert von DM 8.000,00 je nach der Anzahl der Betriebsratsmitglieder zu erhöhen ist (LAG Bremen, Beschluß vom 11.04.1988 - 2 Ta 75/87 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 5; LAG Berlin, Beschluß vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 - NZA 92, 327, 328; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 92, 667; LAG Niedersachsen, Beschluß vom 26.04.1996 - 3 Ta 79/95 - LAGE§ 8 BRAGO Nr. 31).
  • LAG Hamburg, 17.12.1996 - 3 Ta 27/96

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung einer Gruppe von Arbeitnehmern zu …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Thüringen, 13.11.1998 - 8 Ta 134/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Bremen, 12.05.1999 - 1 Ta 16/99

    Streitwert: Beschlussverfahren

    Bei einer Betriebsgröße zwischen 51 und 150 Arbeitnehmern hat das Landesarbeitsgericht Bremen den Gegenstandswert mit dem 2- bis 3-fachen Regelstreitwert angenommen (vgl. Beschlüsse des LAG Bremen vom 11.04.1988 - 2 Ta 75/87, vom 01.08.1988 - 2 Ta 37/88; vom 23.08.1990 - 2 Ta 38/90 und vom 29.07.1991 - 2 Ta 30/91).
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