Rechtsprechung
| LAG Bremen, 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wertberechnung; Einstweiliges Verfügungsverfahren; Geltendmachung von Beteiligungsrechten; Betriebsrat
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 16.10.1989 - 1 BVGa 24/89
- LAG Bremen, 15.02.1990 - 2 Ta 85/89
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Köln, 09.06.1999 - 12 Ta 144/99
Festsetzung des Gegenstandswertes; Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der …
Dabei ist insbesondere abzustellen auf die Bedeutung der Sache für die Beteiligten sowie Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE § 8 BRAGO, Nr. 14 ).Auch darin zeigt sich die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten (…vgl. dazu GK-ArbGG-Wenzel, Rdnr. 294 zu § 12; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - a .a. O.).
Damit handelt es sich um eine Erfüllungsverfügung, die einen Wertabzug nicht gerechtfertigt erscheinen lässt (vgl. LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - a. a. O.;… KG-ArbGG-Wenzel, Rdnr. 148 zu § 12).
- LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 TaBV 11/93
Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09
Gegenstandswert für Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG im Wege …
Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen 15. Februar 1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln 9. Juni 1999 - 12 Ta 144/99 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris;… Wenzel in GK-ArbGG Stand 63. Ergänzung 2009 § 12 Rn. 280, 473).
- LAG Hamm, 25.06.2010 - 10 Ta 243/10
Gegenstandswert für Eilantrag zum Abbruch der Betriebsratswahl
Die Streitigkeit ist vielmehr mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln 09.06.1999 - 12 Ta 144/99 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50 = NZA-RR 2002, 472; LAG Hamm 28.04.2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; zuletzt: LAG Hamm 13.08.2009 - 10 Ta 425/09 -). - LAG Thüringen, 27.07.1999 - 8 Ta 68/99
Streitwert: Anwaltsgebühren für betriebsverfassungsrechtliches Beschlussverfahren
In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36;… LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind. - LAG Thüringen, 27.07.1999 - 8 Ta 82/99
Streitwert: Betriebsverfassungsrechtliches Beschlussverfahren
In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36;… LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind. - LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
Streitwert: Unterlassungsantrag des Betriebsrats
In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36;… LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind.
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