Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 01.06.1999 - 2 TaBV 1/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zur Wahlanfechtung berechtigender Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 13.10.1998 - 17 BV 8/98
- LAG Hamburg, 01.06.1999 - 2 TaBV 1/99
- BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber
Landesarbeitsgericht Hamburg - 2 TaBV 1/99 - Beschluß vom 1. Juni 1999.7 ABR 34/99 2 TaBV 1/99.
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 1999 - 2 TaBV 1/99 - aufgehoben, soweit der Beschluß des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 1998 - 17 BV 8/98 - abgeändert und die Wahl des Betriebsrats für unwirksam erklärt wurde.
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Neutralitätspflicht
Dieses Neutralitätsgebot verletzt der Wahlvorstand, wenn er einzelnen Kandidaten Vorteile verschafft, die diese in die Lage versetzen, die Wahl zu ihren Gunsten zu beeinflussen (LAG Hamburg 1. Juni 1999 - 2 TaBV 1/99 -).
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