Rechtsprechung
| LAG Köln, 29.07.1992 - 2 TaBV 38/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis; Studentische Aushilfskraft; Studentische Anrufkraft; Wahlvorstand
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 27.05.1992 - 3 BV 8/92
- LAG Köln, 29.07.1992 - 2 TaBV 38/92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89
Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7 …
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- LAG Köln, 07.07.1993 - 2 Sa 342/93
Rahmenvertrag mit studentischen Hilfskräften
Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts Aachen und des Landesarbeitsgerichts Köln in den beiden Parteien bekannten Entscheidungen vom 10.2.1992 - 3 TaBV 65/91 - (LAG Köln), vom 29.7.1992 - 2 TaBV 38/92 - (LAG Köln), vom 7.7.1992 - 6 BV 5/92 - (Arbeitsgericht Aachen) und vom 9.4.1991 - 4 Ca 2148/90 (Arbeitsgericht Aachen) kamen die Arbeitseinsätze wie folgt zustande:.Damit bleibt die Kammer bei ihrer Bewertung, die auch dem Beschluß vom 29.7.1992 - 2 TaBV 38/92 - zugrunde liegt und mit der Bewertung der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Beschluß vom 10.2.1992 - 3 TaBV 65/91 - und mit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - übereinstimmt.
Denn wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hat, so war.es jeweils auf die Dauer des Einsatzes befristet (so schon LAG Köln, Beschluß vom 29.1.91 - 2 TaBV 38/92 -).
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