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Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.07.1992 - 2 TaBV 38/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17632
LAG Köln, 29.07.1992 - 2 TaBV 38/92 (https://dejure.org/1992,17632)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.07.1992 - 2 TaBV 38/92 (https://dejure.org/1992,17632)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 2 TaBV 38/92 (https://dejure.org/1992,17632)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis; Studentische Aushilfskraft; Studentische Anrufkraft; Wahlvorstand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89

    Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7 …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 07.07.1993 - 2 Sa 342/93

    Rahmenvertrag mit studentischen Hilfskräften

    Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts Aachen und des Landesarbeitsgerichts Köln in den beiden Parteien bekannten Entscheidungen vom 10.2.1992 - 3 TaBV 65/91 - (LAG Köln), vom 29.7.1992 - 2 TaBV 38/92 - (LAG Köln), vom 7.7.1992 - 6 BV 5/92 - (Arbeitsgericht Aachen) und vom 9.4.1991 - 4 Ca 2148/90 (Arbeitsgericht Aachen) kamen die Arbeitseinsätze wie folgt zustande:.

    Damit bleibt die Kammer bei ihrer Bewertung, die auch dem Beschluß vom 29.7.1992 - 2 TaBV 38/92 - zugrunde liegt und mit der Bewertung der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Beschluß vom 10.2.1992 - 3 TaBV 65/91 - und mit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - übereinstimmt.

    Denn wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hat, so war.es jeweils auf die Dauer des Einsatzes befristet (so schon LAG Köln, Beschluß vom 29.1.91 - 2 TaBV 38/92 -).

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