Rechtsprechung
| OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abstandsflächenberechnung bei Dachgauben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dachgaube; Dachaufbau; Nachbarschützende Wirkung; Baugrenze; Erweiterung; Reihenhäuser
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.09.1992 - 2 F 75/92
- OVG Saarland, 08.12.1992 - 2 W 33/92
- OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1992 - 10 A 2055/89
Abwehranspruch eines Nachbarn; Ungenehmigte Stellplatzanlage; Dachgaupe; …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Das schließt es aus, einen durchgehend von der Geländeoberfläche aufsteigenden Wandabschnitt teilweise als Außenwand und - etwa ab der ansonsten erreichten Traufhöhe - als Dachgaube oder Dachaufbau einzustufen, und an dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn vor dieser durchgehenden Wand die ansonsten entlang der Traufe verlaufende Dachrinne durchgeführt und/oder ihr - wie hier - ein Dachüberstand mit einer entsprechenden Ziegeleindeckung vorgelagert wird (vgl. Urteil des Senats vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 - BRS 56 Nr. 104, Beschluß vom 3.12.1994 - 2 W 5/94 - BRS 56 Nr. 184; OVG Münster, Urteil vom 17.12.1992, BRS 54 Nr. 85; VGH Mannheim, Beschluß vom 20.12.1994, BRS 56 Nr. 105; anderer Ansicht: VGH München, Urteil vom 20.2.1990, BRS 50 Nr. 112). - BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 42.81
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines angefochtenen Bescheides - …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Die nach dem Rechtskräftigwerden des Beschlusses vom 24.9.1992 erfolgte Modifizierung des Genehmigungsinhaltes ist ein Umstand, der zulässig mit einem Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO geltend gemacht werden kann (zur Beachtlichkeit nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage in Fällen, in denen die angefochtene Genehmigung auf den Widerspruch eines Drittbetroffenen hin aufgehoben ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.2.1985 - 4 C 42.81 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 65). - OVG Saarland, 03.05.1994 - 2 R 13/92
Baugenehmigung; Widersprüchlichkeit; Rechtswidrigkeit; Bauzeichnungen; …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Das schließt es aus, einen durchgehend von der Geländeoberfläche aufsteigenden Wandabschnitt teilweise als Außenwand und - etwa ab der ansonsten erreichten Traufhöhe - als Dachgaube oder Dachaufbau einzustufen, und an dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn vor dieser durchgehenden Wand die ansonsten entlang der Traufe verlaufende Dachrinne durchgeführt und/oder ihr - wie hier - ein Dachüberstand mit einer entsprechenden Ziegeleindeckung vorgelagert wird (vgl. Urteil des Senats vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 - BRS 56 Nr. 104, Beschluß vom 3.12.1994 - 2 W 5/94 - BRS 56 Nr. 184; OVG Münster, Urteil vom 17.12.1992, BRS 54 Nr. 85; VGH Mannheim, Beschluß vom 20.12.1994, BRS 56 Nr. 105; anderer Ansicht: VGH München, Urteil vom 20.2.1990, BRS 50 Nr. 112).
- OVG Saarland, 23.02.1994 - 2 W 5/94
Grenzbebauung; Nachbar; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Gauben; …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Das schließt es aus, einen durchgehend von der Geländeoberfläche aufsteigenden Wandabschnitt teilweise als Außenwand und - etwa ab der ansonsten erreichten Traufhöhe - als Dachgaube oder Dachaufbau einzustufen, und an dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn vor dieser durchgehenden Wand die ansonsten entlang der Traufe verlaufende Dachrinne durchgeführt und/oder ihr - wie hier - ein Dachüberstand mit einer entsprechenden Ziegeleindeckung vorgelagert wird (vgl. Urteil des Senats vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 - BRS 56 Nr. 104, Beschluß vom 3.12.1994 - 2 W 5/94 - BRS 56 Nr. 184; OVG Münster, Urteil vom 17.12.1992, BRS 54 Nr. 85; VGH Mannheim, Beschluß vom 20.12.1994, BRS 56 Nr. 105; anderer Ansicht: VGH München, Urteil vom 20.2.1990, BRS 50 Nr. 112). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
In einem solchen Fall erscheint zweifelhaft, ob den Bauherreninteressen allein deshalb ein hier durchgreifendes Gewicht beigemessen werden kann, weil das Bauvorhaben die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen freihält (BVerwG, Urteil vom 23.5.1986, BRS 46 Nr. 176). - BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76
Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
In diesem Zusammenhang kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß gerade die Eigentümer von Reihenhausgrundstücken zu einer Art "bodenrechtlichen Lebens- und Schicksalsgemeinschaft" verbunden sind, in der jede Veränderung eines Gebäudes, sei es in der Höhe oder - was in der Regel gravierender wirkt - in der Tiefe städtebauliche Spannungen nicht zuletzt mit Blick auf die Betroffenheit der anderen Grundstückseigentümer auslöst (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.1.1994, BRS 56 Nr. 66, zur Aufstockung eines einzelnen Gebäudes innerhalb einer Reihenhausgruppe im unbeplanten Innenbereich; im übrigen auch Urteil vom 4.5.1979, BRS 35 Nr. 40, betreffend die Errichtung einer Garage im Garten eines Reihenhausgrundstückes; außerdem auch BayVGH, Urteil vom 31.7.1979, BayVBl. 1980, 405). - OVG Hamburg, 03.05.1994 - Bs II 18/94
Nachbarschutz
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Abgesehen hiervon läßt sich auch aufgrund der Gegebenheiten des Plangebietes, so wie sie sich nach den dem Gericht vorliegenden Plänen darstellen, nicht von der Hand weisen, daß für die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen, insbesondere für die Festlegung einer hinteren Baugrenze für die Hauptgebäude und der Ausweisung gesonderter Garagenbauflächen, nicht nur städtebauliche Erwägungen maßgebend waren, sondern auf diese Weise auch Drittschutz gewährt werden sollte (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Hamburg, Beschluß vom 3.5.1994, BRS 56 Nr. 155, zur Anerkennung einer drittschützenden Wirkung von Baugrenzenfestsetzungen wegen ihres erkennbaren Zweckes). - OVG Saarland, 13.12.1995 - 2 W 50/95
Baupolizeiverordnung; Fortgeltung; Schmalseitenprivileg; Wandlänge; …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
.7 als auch für den geplanten Neubau selbständige Baugrundstücke entstanden sind, der vom Verwaltungsgericht in seinem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.12.1995 ergangenen Urteil - 2 K 50/93 - angenommene Verstoß des Vorhabens gegen die nachbarschützenden Abstandflächenbestimmungen der §§ 6 und 7 LBO ausgeräumt ist, wobei in diesem Zusammenhang allerdings zu bemerken ist, daß der in diesem Urteil auszugsweise zitierte Beschluß des Senats vom 13.12.1995 - 2 W 50/95 - den Fall eines teilweise an den Grenzgiebel eines Nachbarhauses angebauten, in der Tiefe aber über dieses hinausreichenden einheitlichen Gebäudes betraf. - OVG Saarland, 23.04.1993 - 2 W 1/93
Abstandsfläche; Schmalseitenprivileg; Abstandsflächentiefen; Abrundung
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Dieses rechnerische Tiefenmaß muß vorliegend auf dem Baugrundstück freigehalten werden, da in den Fällen der Inanspruchnahme der Vergünstigung des § 7 Abs. 1 Satz 1 LBO die Bestimmung des § 6 Abs. 5 Satz 3 LBO (Abrundung der rechnerisch ermittelten Abstandsflächentiefe) keine Anwendung findet (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 23.4.1993 - 2 W 1/93 - BRS 55 Nr. 109, und vom 18.3.1996 - 2 W 1/96 -). - OVG Saarland, 23.08.1995 - 2 W 33/95
Abänderungsantrag; Gerichtliche Anordnung; Nachbarrechtsbehelf; …
Auszug aus OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96
Gegner des Abänderungsantrages ist in Fällen, in denen wie hier die Modifizierung einer gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung begehrt wird, derjenige Nachbar, der die vorläufige Rechtsschutzmaßnahme erwirkt hat (vgl. z.B. Beschluß des Senats vom 23.8.1995 - 2 W 33/95 - m.w.N.). - OVG Saarland, 08.12.1992 - 2 W 33/92
Dringender Wohnbedarf; Planungsrechtliche Festsetzung; Befreiung; Einzelfall; …
- OVG Saarland, 27.06.1994 - 2 W 22/94
Zuwarten; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwirkung; Baugenehmigung; Sofortige …
- VG Saarlouis, 28.02.2007 - 5 K 42/06
Regelungsgehalt einer Baugenehmigung, Besonderheiten der …
Sie erfüllten die vom OVG des Saarlandes (Beschluss vom 20.05.1996 - 2 U 1/96 -) beschriebenen Anforderungen an Dachgauben.Rn. 49 Denn der rechtliche Hintergrund dieser Regelung in der Baugenehmigung besteht allein darin, dass eine Dachgaube, deren Vorderfront sich als Fortsetzung der darunter liegenden Außenwand darstellt, kein abstandsflächenrechtlich unbeachtlicher Dachaufbau, vielmehr bei der Bestimmung der Wandhöhe und damit der Abstandsfläche mit zu berücksichtigen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 U 1/96 -, S. 5 ff.).
- VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.
Eine solche Zweckbestimmung führt aber dazu, dass diese Festsetzung zugleich Schutzwirkung zu Gunsten der von einer baulichen Entwicklung in die Tiefe ersichtlich nachteilig betroffenen benachbarten, mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks entfaltet (zur nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung von Doppelhäusern bzw. von rückwärtigen Baugrenzen bei Doppel- und Reihenhausbebauung vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12/98 -, BVerwGE 110, 355 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 U 1/96 - OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, BRS 58 Nr. 173; OVG NW…, Beschluss vom 06.02.1996, a.a.O.). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2025 - 10 S 37.24
Nachbarstreit; Reihenhäuser neben Einfamilienhäuser; Rücksichtnahmegebot; …
Insofern müssen es Nachbarn eines Eckgrundstückes - wie hier die Antragsteller - in aller Regel hinnehmen, dass jenes Grundstück - unter Wahrung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstände - entlang der anderen Straße bebaut wird und auf diese Weise ein Baukörper entsteht, der sich in der Tiefe des Geländes entlang der Seite ihres eigenen Grundstückes erstreckt und diesem in gewissem Umfang Licht, Sonne und Luft entzieht sowie Einsichtsmöglichkeiten eröffnet (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 2 U 1/96 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. August 2011, a.a.O.). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2002 - 8 A 10225/02 Im Gegensatz zu sonstigen zurücktretenden Wandteilen ist für eine Gaube kennzeichnend, dass sie sich in die Gestaltung des Daches einordnet, ihr Aufbau also oberhalb eines Teils der Dachschräge beginnt (s. auch OVG Saarland, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 2 U 1/96 - [JURIS] ; OVG MV, Urteil vom 27. Januar 1998, BRS 60 Nr. 112).
- OVG Sachsen, 19.02.2001 - 1 B 220/00 Sie ist deshalb unabhängig davon, dass sie der Höhe nach in den Dachbereich hineinreicht, Teil der Wand im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 2 SächsBO und nicht Teil des Daches im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 4 SächsBO (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.11.1996, BRS 59 Nr. 114; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 27.1.1998, BRS 60 Nr. 112; Saarl. OVG, Beschl. v. 20.5.1996 - 2 U 1/96-;… Dirnberger, in: Bäde/Dirnberger/Böhme (Hrsg.), SächsBO, Losebl.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.05.1997 - 2 U 1/96 Kart |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 22.05.1997 - 2 U 1/96 Kar
- BGH, 09.03.1999 - KZR 23/97
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 26.06.1996 - 2 U 1/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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