Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 02.09.1994 - 2 U 100/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs klagebefugt? (IBR 1995, 41)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3174
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 18.11.1994 - 2 U 200/94
Begriff der Sonderveranstaltung
Dies hat der Senat unter Hinweis auf Abschnitt B 1 der Erläuterungen zum Änderungsgesetz zum UWG , WRP 1994, 369, 378 im Urteil vom 02.09.1994 - 2 U 100/94 Curow./. Zentrale ... entschieden.Dies hat der Senat in dem oben Ziff. 1 bereits genannten Urteil v. 02.09.1994 - 2 U 100/94 ausgesprochen (dort s. 14 ff unter Hinweis auf 8GB GRUR 1981, 279 - nur 3 Tage).
- OLG Stuttgart, 16.12.1994 - 2 U 216/94
Wettbewerbswidrigkeit von Angeboten für einen durch Erwerb von sechs Eisbechern …
Er erfüllt, nachdem sich ihm u. a. sämtliche Industrie- und Handelskammer sowie eine Vielzahl von Handwerkskammern und Verbänden der gewerblichen Wirtschaft angeschlossen haben, auch die erhöhten Anforderungen an die Klagbefugnis im Sinne der seit 01.08.1994 geltenden Novelle des UWG , nach der einem solchen Verband eine erhebliche Zahl von Gewerbe treibenden angehören muss, die Waren oder gewerbliche Leistung gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, da hierfür ausreicht, dass diese Wettbewerber mittelbar über die Zugehörigkeit ihres Verbandes oder einer sie einschließenden Industrie- und Handelskammer vom klagenden Verband erfasst werden (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 02.09.1994, NJW 1994, 3174 ; siehe dazu auch die Begründung des Gesetzentwurf 5, abgedruckt z. B. in WRP 1994, 399 ff (378), wo klargestellt wird, dass die Klagbefugnis der Antragstellerin durch die Gesetzesreform nicht tangiert werden soll).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.09.1994 - 2 U 100/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 15.09.1994 - 2 U 100/94
- OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 2 U 100/94
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Zum urheberechtlichen Schutz des Formats einer Fernsehshow
Die Sendung "Kinderquatsch mit Michael" trägt einen anderen Sendetitel, wird von einem anderen Moderator geleitet (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 1994, 2 U 100/94, JURIS- Ausdruck S. 6), hat ausweislich der vorgelegten Fotografien der Anlage K 10 (Bl. 48 bis 56 d. A.) sowie K 14 (Bl. 88 bis 89 d. A.) ein anderes Bühnenbild hinsichtlich Anordnung, Ausstattung und farblicher Gestaltung und hat außerdem keine bereits in der Sendung "L'école des fans" ausgestrahlten Liedbeiträge übernommen.Das Format einer TV-Show ist letztlich nichts anderes als die Gesamtheit aller ihrer charakteristischen Merkmale, die die Eigenart und damit Wiedererkennbarkeit und damit Zusammengehörigkeit einzelner Folgen begründen, so, wie sie vom Zuschauer in ihrer Gesamtheit aufgenommen werden (vgl. OLG Düsseldorf, 2 U 100/94, Urteil vom 15.09.1994, JURIS-Ausdruck S. 5;… Möhring/Nicolini-Lütje, a. a. O., § 88 RdNr. 6).
Ein "ergänzender" wettbewerblicher Leistungsschutz kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich dann, wenn ein wettbewerblich schützenswertes Leistungsergebnis vorliegt und bei der Übernahme besondere Umstände vorliegen, die die Handlungsweise, d. h. die Benutzung und Auswertung des fremden, nachgeahmten Arbeitsergebnisses als wettbewerbswidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 1994, 2 U 100/94, JURIS-Ausdruck S. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 2 U 100/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 15.09.1994 - 2 U 100/94
- OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 2 U 100/94
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