Rechtsprechung
| SG Koblenz, 21.02.2001 - S 2 U 105/00 |
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 21.02.2001 - S 2 U 105/00
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
Wird zitiert von ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung der Gefahrklasse - …
Auch gegen diesen Widerspruchsbescheid hat die Klägerin Klage erhoben (Az S 2 U 105/00).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 24.07.2003 - L 2 U 105/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung der Gefahrklasse - …
Der Senat hat die Rechtsstreitigkeiten L 2 U 105/00 und L 2 U 207/01 unter dem Aktenzeichen L 2 U 207/01 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00 |
Volltextveröffentlichung
- d-prax.de
Abwasserbehandlung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Im allgemeinen wird gerade im Hinblick auf die verschiedenen Möglichkeiten einer Vergütungsberechnung von einem weiten Umfang auszugehen sein (BGH GRUR 1994, 898, 900, rechte Spalte, Abschnitt cc) - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 692 rechte Spalte unten - Copolyester II).Angaben kann er nur verlangen, soweit sie zur Nachprüfung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen erforderlich sind; darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden "angemessenen" Vergütung mehr steht (BGH GRUR 1998, 689, 692 (Copolyester II)).
Da der Arbeitnehmererfinder jedoch anders als der freie Erfinder typischerweise nur über geringere Kenntnisse der sonst üblichen vergleichbaren Lizenzsätze verfügt, weil er den Marktwert seiner Erfindung nicht durch Verhandlungen mit mehreren Interessenten austesten kann, ist er auf zusätzliche Informationen angewiesen, weshalb der Arbeitgeber, der durch die Inanspruchnahme der Diensterfindung dem Arbeitnehmer die Verfügungsmacht über die Diensterfindung entzieht, ihm im Rahmen des Erforderlichen und Möglichen auch die Höhe des von ihm mit der in Anspruch genommenen Erfindung erzielten Gewinns mitzuteilen hat, von welchem dem Diensterfinder ein angemessener Anteil gebührt (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1998, 689, 691 f. - Copolyester II).
- BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Dass die Beklagte grundsätzlich nach § 259 BGB zur Auskunftserteilung und zur Rechnungslegung verpflichtet ist, nachdem sie die beiden Diensterfindungen, an denen der Kläger mitgewirkt hat, in Anspruch genommen hat (vgl. BGH GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I) steht zwischen den Parteien ausser Frage.Im allgemeinen wird gerade im Hinblick auf die verschiedenen Möglichkeiten einer Vergütungsberechnung von einem weiten Umfang auszugehen sein (BGH GRUR 1994, 898, 900, rechte Spalte, Abschnitt cc) - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 692 rechte Spalte unten - Copolyester II).
Zwar kann der Arbeitnehmererfinder, wenn sich die Parteien bereits auf einen bestimmten Abrechnungsmodus geeinigt haben, billigerweise nur diejenigen Angaben verlangen, die üblicherweise im Rahmen der gewählten Berechnungsart erforderlich sind, Voraussetzung für eine solche Einigung ist aber entweder die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende widerspruchslose Entgegennahme auf einer bestimmten Berechnungsart errechneter Vergütungsbeträge (BGH GRUR 1994, 898, 900 rechte Spalte unten - Copol- yester I) oder andere Umstände, aus denen klar und eindeutig der beiderseitige Wille der Parteien hervorgeht, sich verbindlich auf eine der zur Verfügung stehenden Berechnungsmöglichkeiten zu beschränken.
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Der Wert des Beschwerdegegenstandes hängt im Fall eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Rechnungslegung vornehmlich davon ab, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft für den Schuldner erfordert (BGH (Grosser Senat für Zivilsachen) NJW 1995, 664, 665; BGH NJW 1997, 3246; BGH MDR 2001, 711; vgl. außerdem BVerfG NJW 1997, 2229).
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
"Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Die Angabe der Herstellungs- und Lieferdaten dient der Berechnung des angemessenen Lizenzsatzes nach der Lizenzanalogie, den ein freier Erfinder gezahlt hätte, und die Abnehmer der Produktlieferungen sind anzugeben, um dem Kläger zu ermöglichen, die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte nachzuprüfen (vgl. BGH GRUR 1998, 684, 688 linke Spalte unter Ziff. 4 a - Spulkopf). - BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Der Wert des Beschwerdegegenstandes hängt im Fall eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Rechnungslegung vornehmlich davon ab, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft für den Schuldner erfordert (BGH (Grosser Senat für Zivilsachen) NJW 1995, 664, 665; BGH NJW 1997, 3246; BGH MDR 2001, 711; vgl. außerdem BVerfG NJW 1997, 2229). - BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Der Wert des Beschwerdegegenstandes hängt im Fall eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Rechnungslegung vornehmlich davon ab, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft für den Schuldner erfordert (BGH (Grosser Senat für Zivilsachen) NJW 1995, 664, 665; BGH NJW 1997, 3246; BGH MDR 2001, 711; vgl. außerdem BVerfG NJW 1997, 2229). - OLG Schleswig, 29.12.2000 - 13 UF 58/00
Ablehnung von Sachverständigen - Entscheidung vor Urteil
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Der Wert des Beschwerdegegenstandes hängt im Fall eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Rechnungslegung vornehmlich davon ab, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft für den Schuldner erfordert (BGH (Grosser Senat für Zivilsachen) NJW 1995, 664, 665; BGH NJW 1997, 3246; BGH MDR 2001, 711; vgl. außerdem BVerfG NJW 1997, 2229).
- OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Stufenklage auf Auskunft und Rechnungslegung wegen einer Diensterfindung; …
Auch wenn diese Angaben letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, so benötigt der Kläger diese Angaben jedenfalls, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (BGH GRUR 1998, 684 (688) - Spulkopf; OLG Düsseldorf , I - 2 U 105/00, Urteil vom 16. August 2001). - OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer …
Die Rechtsprechung ist bislang aber gleichwohl davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmererfinder Angaben zu den Herstellungsmengen und -zeiten, auch wenn diese letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, beanspruchen kann, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; Senat, Urt. v. 16.08.2001 - I-2 U 105/00;… Urt. v. 07.07.2005 - I-2 U 46/04;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 35 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 15 u. 29). - LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16
Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)
Auch wenn diese Angaben letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, so benötigt der Kläger diese Angaben jedenfalls, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; OLG Düsseldorf , I-2 U 105/00, Urteil vom 16. August 2001).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".