Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.12.2005 - 2 U 110/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37334
OLG Stuttgart, 22.12.2005 - 2 U 110/05 (https://dejure.org/2005,37334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2005 - 2 U 110/05 (https://dejure.org/2005,37334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 2 U 110/05 (https://dejure.org/2005,37334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,37334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24

    Gewillkürte Schriftform: WhatsApp-Nachricht mit Emoji kann ausreichen

    Rn. 43 Die dann zu bestimmende, sog. echte Nachfrist i.S.v. § 323 Abs. 1 BGB konnte im Hinblick auf die vorausgegangene unechte Nachfrist grundsätzlich nur kurz bemessen werden (…BGH, Urteil v. 07.10.1981, Az. VIII ZR 229/80, juris Rz. 31; OLG Stuttgart, Urteil v. 22.12.2005, Az. 2 U 110/05, juris Rz. 111).
  • LG Köln, 11.07.2018 - 26 O 128/17

    Wirksamkeit einzelner Regelungen in den "Allgemeinen Lieferungs- und …

    Sie genügt ihm hingegen, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so klar und präzise wie möglich umschreibt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2005, 2 U 110/05, juris, Rn. 118).
  • OLG Köln, 27.05.2026 - 13 U 3/26

    Wohnwagen nicht abgeholt: Werkstatt darf ortsübliches Standgeld verlangen

    Die damit verbundene Unsicherheit über die tatsächliche Höhe der Kosten wirkt sich nicht zum Nachteil des Kunden aus, weil die Höhe der Kosten - ebenso wie in der gesetzlichen Regelung - nicht in das Belieben der Klägerin gestellt ist und die Klausel ihm auch keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume einräumt, sondern sich nach einem objektiven, auch für den Vertragspartner feststellbaren Sachverhalt richtet, nämlich nach den Aufbewahrungskosten, die üblicherweise berechnet werden (…vgl. BGH, Teilversäumnis- u. Schlussurt. v. 25.10.2006 - VIII ZR 23/06, NJW 2007, 1198 Rn. 43 juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2005 - 2 U 110/05, Rn. 119 m.w.N. juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 3 U 87/18

    Vereinbarung einer Lagermiete für Messebauteile

    Rn. 72 Ein Kaufmann kann die üblichen Lagerkosten auch dann verlangen, wenn er die von ihm zu liefernde Ware während des Annahmeverzugs des Käufers in eigener Obhut behält (BGHZ 170, 1; NJW 1996, 1464; NJW-RR 2006, 1328; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2005, 2 U 110/05, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht