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| OLG Stuttgart, 22.12.2005 - 2 U 110/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 12.05.2005 - 3 O 410/04
- OLG Stuttgart, 22.12.2005 - 2 U 110/05
- BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24
Gewillkürte Schriftform: WhatsApp-Nachricht mit Emoji kann ausreichen
Rn. 43 Die dann zu bestimmende, sog. echte Nachfrist i.S.v. § 323 Abs. 1 BGB konnte im Hinblick auf die vorausgegangene unechte Nachfrist grundsätzlich nur kurz bemessen werden (…BGH, Urteil v. 07.10.1981, Az. VIII ZR 229/80, juris Rz. 31; OLG Stuttgart, Urteil v. 22.12.2005, Az. 2 U 110/05, juris Rz. 111). - LG Köln, 11.07.2018 - 26 O 128/17
Wirksamkeit einzelner Regelungen in den "Allgemeinen Lieferungs- und …
Sie genügt ihm hingegen, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so klar und präzise wie möglich umschreibt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2005, 2 U 110/05, juris, Rn. 118). - OLG Köln, 27.05.2026 - 13 U 3/26
Wohnwagen nicht abgeholt: Werkstatt darf ortsübliches Standgeld verlangen
Die damit verbundene Unsicherheit über die tatsächliche Höhe der Kosten wirkt sich nicht zum Nachteil des Kunden aus, weil die Höhe der Kosten - ebenso wie in der gesetzlichen Regelung - nicht in das Belieben der Klägerin gestellt ist und die Klausel ihm auch keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume einräumt, sondern sich nach einem objektiven, auch für den Vertragspartner feststellbaren Sachverhalt richtet, nämlich nach den Aufbewahrungskosten, die üblicherweise berechnet werden (…vgl. BGH, Teilversäumnis- u. Schlussurt. v. 25.10.2006 - VIII ZR 23/06, NJW 2007, 1198 Rn. 43 juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.12.2005 - 2 U 110/05, Rn. 119 m.w.N. juris). - OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 3 U 87/18
Vereinbarung einer Lagermiete für Messebauteile
Rn. 72 Ein Kaufmann kann die üblichen Lagerkosten auch dann verlangen, wenn er die von ihm zu liefernde Ware während des Annahmeverzugs des Käufers in eigener Obhut behält (BGHZ 170, 1; NJW 1996, 1464; NJW-RR 2006, 1328; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2005, 2 U 110/05, zitiert nach juris).
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