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| LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 2 U 121/06 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - L 2 U 121/06 (https://dejure.org/2008,123764)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin - S 68 U 584/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 2 U 121/06
- BSG, 09.12.2008 - B 2 U 199/08 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 2 U 121/06
Nach alledem kann die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Infektion nicht festgestellt werden, die nur dann vorliegt, wenn bei Abwägung aller Umstände den für den Kausalzusammenhang sprechenden ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, HVBG-Info 2000, 2811). - BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97
HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 2 U 121/06
Weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines Versicherungsfalles einer solchen Berufskrankheit ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Infektionskrankheit (vgl. etwa Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 30. Mai 1988, 2 RU 33/87, NZA 1988, 823, und vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97, BB 1998, 327). - BSG, 24.02.2004 - B 2 U 13/03 R
Berufskrankheit - Infektionskrankheit - Hepatitis B - Kinderkrankenschwester - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 2 U 121/06
Die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines solchen ursächlichen Zusammenhangs ist bei einer Berufskrankheit im Sinne der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKVO gegeben, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2004, B 2 U 13/03 R, SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 3101 Nr. 1, mit weiteren Nachweisen). - BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87
Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 2 U 121/06
Weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines Versicherungsfalles einer solchen Berufskrankheit ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Infektionskrankheit (vgl. etwa Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 30. Mai 1988, 2 RU 33/87, NZA 1988, 823, und vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97, BB 1998, 327).
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