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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.12.2001 - 2 U 126/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17967
OLG Brandenburg, 28.12.2001 - 2 U 126/97 (https://dejure.org/2001,17967)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2001 - 2 U 126/97 (https://dejure.org/2001,17967)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 2 U 126/97 (https://dejure.org/2001,17967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBergG § 77 Abs. 1 §§ 81 84 Abs. 1
    Entschädigungsberechnung und Verkehrswertermittlung bei Grundabtretung für forstwirtschaftliche Grundstücke mit bergfreiem Kiesaufkommen im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57

    Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2001 - 2 U 126/97
    Da die Entschädigung dazu dient, dem Grundabtretungsverpflichteten einen Wertausgleich zu verschaffen, der ihn in die Lage versetzt, hierfür ein dem entzogenen Grundstück gleichwertiges Objekt zu erwerben (vgl. BGHZ 29, 217, 221; 37, 198, 200 m.N.), muss sie sich an dem Verlust orientieren, den die Klägerin durch den Entzug der Möglichkeit, ihre Grundstücke zu nutzen, erlitten hat.
  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 224/56

    Berechnung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2001 - 2 U 126/97
    Als Beurteilungsstichtag für die Preis- bzw. Verkehrswertbemessung ist demgegenüber grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zustellung des Enteignungsbeschlusses abzustellen (BGHZ 25, 225, 230; 37, 198, 200), auch wenn das Grundstück schon zuvor wegen der rechtlichen Gegebenheiten nicht mehr am gewöhnlichen Grundstücksverkehr teilnahm.
  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 189/80

    Grundabtretung zur bergbaulichen Nutzung als Enteignung - Rechtsnatur der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2001 - 2 U 126/97
    Es ist vielmehr auch zu berücksichtigen, welche gegebenenfalls darüber hinausgehenden wirtschaftlich vernünftigen und rechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten bestanden, von denen die Klägerin ernstlich hätte Gebrauch machen können (vgl. BGH, NVwZ 1982, 579 ).
  • BGH, 19.12.2002 - III ZR 41/02

    Verkehrswert eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks mit …

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Dezember 2001 - 2 U 126/97 - wird nicht angenommen.

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht (OLG Brandenburg OLG-Report 2002, 75) hat der Klägerin, sachverständig beraten, eine weitere Entschädigungssumme von 9.495,50 DM zugebilligt.

  • FG Thüringen, 28.03.2006 - I 907/02

    Einbeziehung des bei Veräußerung eines Grundstücks im Beitrittsgebiet auf den …

    Zum Nachweis verwies die Klägerin auf das Urteil des Landgerichtes Neuruppin vom 9. April 1997 - 1 a O 658/96 (Blatt 15 der Steuerakte) und das Berufungsurteil vom 28. Dezember 2001 des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes 2 U 126/97 (Blatt 29 der Gerichtsakte), wonach der höhere Preis nur aus Zeitgründen gezahlt werde, um so ein langwieriges Verwaltungsverfahren wegen einer Grundabtretung zu vermeiden.

    Im Einzelnen wird auf die Ausführungen der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 28. Dezember 2001 2 U 126/97 verwiesen (Blatt 29 ff der Gerichtsakte).

    Insbesondere darauf, dass im Beitrittsgebiet ursprünglich alle mineralischen Rohstoffe im Sinne des § 3 DDR-BergG als bergfreie Bodenschätze im Sinne des § 3 Abs. 3 BBergG galten und diese Besonderheiten nach Maßgabe der Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchst. a zum Einigungsvertrag auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland weiter fort galten und auch nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse vom 15. April 1996 bereits bestehende Bergbauberechtigungen weiter bestehen blieben (…vgl. Urteil vom 28. Dezember 2001 des Brandenburgischen ZR 41/02 a. a. O.; Viskorf in Boruttau, Grunderwerbsteuer, 15. Aufl., § 2 Rz Oberlandesgerichtes 2 U 126/97 a. a. O. und BGH-Beschluss vom 19. Dezember 2002 III 105 ff).

  • FG Thüringen, 28.03.2006 - I 908/02

    Einbeziehung des bei der Veräußerung eines Grundstücks mit Kiesvorkommen im …

    Zum Nachweis verwies die Klägerin auf das Urteil des Landgerichtes Neuruppin vom 9. April 1997 1 a O 658/96 (Hefter a. E. der Steuerakte) und das Berufungsurteil vom 28. Dezember 2001 des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes 2 U 126/97 (Blatt 29 der Gerichtsakte), wonach der höhere Preis nur aus Zeitgründen gezahlt werde, um so ein langwieriges Verwaltungsverfahren wegen einer sonst erforderlichen Grundabtretung zu vermeiden.

    Im Einzelnen wird auf die Ausführungen der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 28. Dezember 2001 2 U 126/97 verwiesen (Blatt 29 ff der Gerichtsakte).

    Insbesondere darauf, dass im Beitrittsgebiet ursprünglich alle mineralischen Rohstoffe im Sinne des § 3 DDR-BergG als bergfreie Bodenschätze im Sinne des § 3 Abs. 3 BBergG galten und diese Besonderheiten nach Maßgabe der Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchst. a zum Einigungsvertrag auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland weiter fort galten und auch nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse vom 15. April 1996 bereits bestehende Bergbauberechtigungen weiter bestehen blieben (vgl. Urteil vom 28. Dezember 2001 des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes 2 U 126/97 a. a. O. und BGH-Beschluss vom 19. Dezember 2002 III ZR 41/02 a. a. O.;… Viskorf in Boruttau, Grunderwerbsteuer, 15. Aufl., § 2 Rz. 105 ff).

  • OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11

    Braunkohlenplanung und Entschädigungsrecht in den neuen Bundesländern

    Es kommt also auf die Verhältnisse an, die gegeben waren, als das Grundstück an einem gewöhnlichen Geschäftsverkehr noch teilnehmen konnte (Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLGR Brandenburg 2002, 75, Rdnr. 22 juris m.w.N.).
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