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| OLG Koblenz, 07.03.1986 - 2 U 1393/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Inhabers eines Wechsels; Angebot auf Abschluss des Diskontvertrages ; Rückgriff schon vor Verfall des Wechsels; Vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 04.10.1985 - 11 HO 133/85
- OLG Koblenz, 07.03.1986 - 2 U 1393/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 40
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81
Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.1986 - 2 U 1393/85
Deshalb gilt auch der in § 166 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gekommene Gedanke, daß derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters bedient, sich das Wissen zurechnen lassen muß, das dieser Vertreter bei Wahrnehmung seiner Befugnisse gewonnen hat (BGHZ 83, 293, 296 [BGH 25.03.1982 - VII ZR 60/81] ; BGH NJW 1984 1953, 1954 [BGH 01.03.1984 - IX ZR 34/83] zu 3.b). - BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83
Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.1986 - 2 U 1393/85
Deshalb gilt auch der in § 166 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gekommene Gedanke, daß derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters bedient, sich das Wissen zurechnen lassen muß, das dieser Vertreter bei Wahrnehmung seiner Befugnisse gewonnen hat (BGHZ 83, 293, 296 [BGH 25.03.1982 - VII ZR 60/81] ; BGH NJW 1984 1953, 1954 [BGH 01.03.1984 - IX ZR 34/83] zu 3.b). - BGH, 17.09.1984 - II ZR 23/84
Hereingabe eines Wechsels zum Diskont
Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.1986 - 2 U 1393/85
Anders als die Aufnahme in eine lediglich intern geführte Dispositionsliste, die der Überwachung der Kreditlinie dient (vgl. dazu BGH NJW 1985, 196, 197) [BGH 17.09.1984 - II ZR 23/84] , handelt es sich bei der Gutschrift des Diskonterlöses auf dem Konto des Einreichers nicht lediglich um einen bankinternen Vorgang, sondern um die dem Antragenden über die Benachrichtigung zugehende Annahmeerklärung. - BGH, 08.07.1974 - II ZR 76/73
Ansprüche aus einem Wechsel - Rückgriffsrecht einer Indossantin aus Wechseln - …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.1986 - 2 U 1393/85
Dabei ist der Wechsel stets beim Bezogenen selbst vorzulegen und zu protestieren, nicht beim Domiziliaten oder der Zahlstelle (BGH NJW 1974, 1707).
- BGH, 21.01.2003 - XI ZR 295/02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Die von der Beklagten geltend gemachte Divergenz zwischen dem Berufungsurteil und den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Koblenz (NJW-RR 1987, 40 f.) und Hamm (WM 1995, 1618 ff.) in der Frage, ob die Diskontierung eines Wechsels eines konkursreifen Akzeptanten schon dann als sittenwidrig anzusehen ist, wenn die diskontierende Sparkasse von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Akzeptanten Kenntnis hat, oder ob erst hinzutretende Umstände, wie etwa Eigennutz der Sparkasse oder Täuschung des Wechselausstellers über die Kreditwürdigkeit des Akzeptanten die Sittenwidrigkeit begründen, ist nicht entscheidungserheblich. - OLG Hamm, 03.11.1998 - 7 U 21/98
Sittenwidrigkeit der Inanspruchnahme eines Wechselausstellers nur bei Kenntnis …
a) Es ist allgemein anerkannt, daß die Diskontierung eines Wechsels und die nachfolgende Inanspruchnahme des Ausstellers sittenwidrig ist, wenn eine Bank den Wechsel eines Akzeptanten zum Diskont annimmt, obgleich sie weiß, daß dieser zahlungsunfähig ist (BGH WM 1977, 638; v. 14.11.1983 - II ZR 39/83, MDR 1984, 379 = NJW 1984, 728; OLG Koblenz v. 7.3.1986 - 2 U 1393/85, NJW-RR 1987, 40).
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