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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.05.1989 - 2 U 187/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2910
OLG Hamm, 18.05.1989 - 2 U 187/88 (https://dejure.org/1989,2910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1989 - 2 U 187/88 (https://dejure.org/1989,2910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 2 U 187/88 (https://dejure.org/1989,2910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBFernwärmeV § 30 Nr. 1; BGB § 651

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1455
  • DB 1989, 2119
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Soweit demgegenüber in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum die Auffassung vertreten wird, die "Fehlerhaftigkeit" von Preisanpassungsklauseln stelle in der Regel keinen offensichtlichen Fehler dar, der zur Zahlungsverweigerung nach § 30 AVBFernwärmeV berechtige (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1455; LG Frankfurt am Main, CuR 2007, 76 f.;… Witzel in Witzel/Topp, aaO S. 207;… Hempel/Franke, aaO § 30 AVBFernwärmeV Rn. 6 mwN; Morell, Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, Stand April 2004, E § 30 Anm. d;… Fricke, aaO S. 74 f.), wird nicht hinreichend berücksichtigt, dass bei einer solch eingeschränkten Sichtweise der mit § 24 Abs. 3 Satz 2 AVBFernwärmeV bezweckte Schutz des Kunden vor unangemessenen Preisanpassungen nicht erreicht wird.
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Soweit demgegenüber in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum die Auffassung vertreten wird, die "Fehlerhaftigkeit" von Preisanpassungsklauseln stelle in der Regel keinen offensichtlichen Fehler dar, der zur Zahlungsverweigerung nach § 30 AVBFernwärmeV berechtige (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1455; LG Frankfurt am Main, CuR 2007, 76 f.;… Witzel in Witzel/Topp, aaO;… Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Dezember 1999, § 30 AVBFernwärmeV Rn. 6 mwN; Morell, Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, Stand April 2004, E § 30 Anm. d; Fricke, N&R 2010, 71, 74 f.), wird nicht hinreichend berücksichtigt, dass bei einer solch eingeschränkten Sichtweise der mit § 24 Abs. 3 Satz 2 AVBFernwärmeV bezweckte Schutz des Kunden vor unangemessenen Preisanpassungen nicht erreicht wird.
  • LG Kleve, 27.04.2007 - 5 S 185/06

    Zulässigkeit der Abrechnung von Stromlieferungen auf Grundlage einer infolge der …

    Bei einer derartigen Sachlage könne - selbst wenn sich der Standpunkt des Versorgungsunternehmens im Ergebnis als unrichtig erweise - nicht von einer offensichtlichen Fehlerhaftigkeit in der Abrechnung ausgegangen werden (OLG I, NJW-RR 1989, Seite 1455; Ludwig-Cordt-Stech-P, Erl. zu § 30 AVBEltVV).
  • KG, 22.03.2001 - 19 U 3679/00

    Geltendmachung der Unbilligkeit von Tariffestsetzungen durch ein …

    Die vermeintlich fehlende ausreichende Angabe der Kalkulationsgrundlagen für die Billigkeitsentscheidung rechtfertigt allein nicht, daß der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung verweigern kann, obschon der andere Teil seine Hauptleistungspflicht schon erbracht und nur die Grundlagen der Billigkeitsentscheidung, was nicht zur Hauptleistungspflicht zählt, nicht angegeben hat (so auch OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1455; Morell, Kommentar z. AVB Wasser, § 30 Anm. d; a.A. OLG Düsseldorf, Recht und Steuern im Gas- und Wasserfach (R + S), 1996, 1, 2).

    Ein offensichtlicher Fehler im Sinne der Nummer 1, der vom Verbraucher darzulegen und ggf. zu beweisen ist, liegt nur dann vor, wenn er für jede unbefangene, mit den näheren Umständen vertraute Person ohne weiteres erkennbar ist, sich aus der Rechnung selbst ergibt und so eindeutig ist, daß er sich bei objektiver Betrachtungsweise auch ohne nähere Prüfung aufdrängt und keinen vernünftigen Zweifel an der Fehlerhaftigkeit zuläßt, wenn also die im Zeitpunkt der Zahlungsverweigerung zutage tretenden Umständen das Vorliegen eines objektiv leicht erkennbaren, ins Auge fallenden Fehlers ergeben (KG, VersR 1985, 288, 289; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1455;… Ludwig / Odenthal / Hempel, a.a.O., Anm. II; Morell, Kommentar z. AVB Wasser, § 30 Anm. d;… Hermann / Recknagel / Schmidt-Salzer, a.a.O., RdNr. 15).

  • OLG Köln, 19.06.1996 - 27 U 102/95

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus einem rechtlich als Kaufvertrag einzuordnenden …

    Von einer offensichtlichen Fehlerhaftigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die Rechnung auf den ersten Blick Fehler erkennen läßt, mit anderen Worten wenn bei objektiver Betrachtung kein vernünftiger Zweifel über die Fehlerhaftigkeit möglich ist (BGH NJW-RR 1990, 690; OLG Hamm NJW-RR 1989, 1455; 1991, 1209;… Tegethoff/Büdenbender/Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Band II, § 30 AVBGasV Rn. 6).

    Das Merkmal der Offensichtlichkeit wird zum Teil auch dahin definiert, daß der Rechnung sozusagen die Fehlerhaftigkeit "auf die Stirn geschrieben" sein muß (OLG Hamm NJW-RR 1989, 1455; WuM 1991, 432; MorellE § 30 Anm. c).

  • LG Kleve, 14.06.2007 - 5 S 185/06

    Berechtigung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens zur Schätzung des …

    Bei einer derartigen Sachlage könne - selbst wenn sich der Standpunkt des Versorgungsunternehmens im Ergebnis als unrichtig erweise - nicht von einer offensichtlichen Fehlerhaftigkeit in der Abrechnung ausgegangen werden (OLG I, NJW-RR 1989, Seite 1455; Ludwig-Cordt-Stech-P, Erl. zu § 30 AVBEltVV).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 73/04

    Kunde im Sinne der AVB FernwärmeV

    Offensichtliche Fehler sind solche, bei denen bei objektiver Betrachtung kein vernünftiger Zweifel an der Fehlerhaftigkeit der Rechnung besteht, zum Beispiel Ablese- und Berechnungsfehler (Tegethoff/Büdenbender/Klinger, das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Kommentar, Band II, Rn 6 zu § 30 AVB GasV (gleichlautend mit AVB FernwärmeV);… amtliche Begründung, abgedruckt in Danner/Theobald, a.a.O., zu § 30 VersorgBdg; BGH WM 1990, 608, 610; OLG Hamm NJW-RR 1989, 1455).
  • LG Bonn, 30.07.2013 - 10 O 100/13

    Pflichtverletzung des Zwangsverwalters

    Der Kunde ist andernfalls gehalten, einen Rückforderungsprozess gegen den Versorger zu führen (OLG Hamm NJW-RR 1989, 1455; LG Duisburg BeckRS 2012, 16213).
  • OLG Dresden, 05.11.2003 - 6 U 567/03

    Begründung eines Wasserversorgungsvertrags für die Versorgung mit Trinkwasser …

    Die Voraussetzung der Offensichtlichkeit ist bereits dann nicht erfüllt, wenn über die vom Kunden behauptete Fehlerhaftigkeit durch das Gericht Beweis erhoben werden müsste ( OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2001, Az.: 2 U 106/00 , zitiert nach [...]; Urteil vom 18.05.1989, Az.: 2 U 187/88, NJW-RR 1989, 1455; Urteil vom 08.02.1991, Az.: 19 U 205/90, NJW-RR 1991, 1209;… Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, a.a.O., § 30 AVBWasserV, Rn. 2).
  • KG, 08.02.2000 - 4 U 7306/98

    Klage auf Zahlung der Kosten für die Herstellung eines Hausanschlusskanals und …

    Ein offensichtlicher Fehler liegt nur dann vor, wenn bei objektiver Betrachtungsweise keine vernünftigen Zweifen an der Fehlerhaftigkeit bestehen, der Rechnung sozusagen die Fehlerhaftigkeit "auf die Stirn geschrieben ist" (…so für die AVBWasserV : Morell a.a.O., Anm. d); für § 30 der AVBFernwärmeV : OLG Hamm NJW-RR 1989, 1455; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1518).
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