Rechtsprechung
| BSG, 29.01.2019 - B 2 U 19/17 R |
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
J.-U.-H. e.V. ./. GUV H.
Unfallversicherung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20
Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem …
Andererseits ist davon auszugehen, dass der vorläufigen Auffassung bereits eine umfassende und sorgfältige Prüfung zugrunde liegt und die Einspruchsabteilung in einem solchen Bescheid entsprechende Hinweise nicht leichtfertig erteilt (vgl. zum Hinweis des BPatG: Senat, Beschluss vom 21.07.2108 - I-2 U 19/17; zur vorläufigen Auffassung einer Technischen Beschwerdekammer: Senat, Beschluss vom 29.01.2021 - I-2 W 26/20 = GRUR-RS 2021, 1830).Maßgeblich ist also, ob der Vorbescheid eine eindeutige und begründete Position bezieht oder neutral bloß mögliche Erwägungen und Diskussionspunkte in den Raum stellt (vgl. zur Einstellung der Zwangsvollstreckung: Senat, Beschluss vom 21.07.2018 - I-2 U 19/17; zur "Entwertung" einer erstinstanzlichen Bestätigung des Rechtsbestands aufgrund einer vorläufigen Auffassung der Technischen Beschwerdekammer: Senat, Beschluss vom 29.01.2021 - I-2 W 26/20 = GRUR-RS 2021, 1830;… zur Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens: Kühnen, a.a.O., Kap. E. Rn. 824).
- OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20
Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten …
Andererseits ist davon auszugehen, dass der vorläufigen Auffassung bereits eine umfassende und sorgfältige Prüfung zugrunde liegt und die Technische Beschwerdekammer in einem Vorbescheid entsprechende Hinweise nicht leichtfertig erteilt (vgl. zum Hinweis des BPatG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2108 - I-2 U 19/17).Maßgeblich ist also, ob der Vorbescheid bereits eine eindeutige und begründete Position bezieht oder bloß mögliche Erwägungen in den Raum stellt (vgl. zur Einstellung der Zwangsvollstreckung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2018 - I-2 U 19/17;… zur Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens: Kühnen, a.a.O., Kap. E. Rn. 824).
- OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 2 U 48/19
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil; Verurteilung …
Rn. 16 bb)Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist regelmäßig sogar eine vorläufige Vollstreckungseinstellung gegen Sicherheitsleistung geboten, wenn nach Erlass eines erstinstanzlichen Verletzungsurteils ein Hinweis des Bundespatentgerichts gemäß § 83 PatG ergeht, der deutlich eine Vernichtung des Klagepatents in Aussicht stellt und dies im Einzelnen begründet (vgl. Senat, Beschl. v. 27.10.2015 - I-2 U 24/15; Beschl. v. 17.07.2017 - I-2 U 16/15; Beschl. v. 21.07.2017 - I-2 U 19/17; Beschl. v. 15.11.2018 - I- 2 U 4/18; ebenso OLG Düsseldorf [15. ZS], Beschl. v. 13.08.2018 - I-15 U 96/17;… vgl. ferner Kühnen, a.a.O., Kap. H Rn. 41).Liegt aber ein deutlicher Hinweis des Bundespatentgerichts gemäß § 83 PatG vor, der eine Vernichtung des Klagepatents in Aussicht stellt und dies im Einzelnen begründet, ist regelmäßig eine Einstellung der Zwangsvollstreckung geboten (Senat, Beschl. v. 27.10.2015 - I-2 U 24/15; Beschl. v. 17.07.2017 - I-2 U 16/15; Beschl. v. 21.07.2017 - I-2 U 19/17; ebenso OLG Düsseldorf [15. ZS], Beschl. v. 13.08.2018 - I-15 U 96/17).
Hieran fehlt es, wenn das Vorliegen eines Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrundes nur als mögliche Entscheidungsalternative angesprochen wird, und zwar selbst dann, wenn die zur Rechtfertigung gegebene ausführliche Begründung erkennen lässt, dass der Verfasser eine Präferenz für den besagten Argumentationsstandpunkt hat (vgl. Senat , Beschl. v 21.7.2017 - I-2 U 19/17).
- OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 32/20 Andererseits ist davon auszugehen, dass der vorläufigen Auffassung bereits eine umfassende und sorgfältige Prüfung zugrunde liegt und die Einspruchsabteilung in einem solchen Bescheid entsprechende Hinweise nicht leichtfertig erteilt (vgl. zum Hinweis des BPatG: Senat, Beschluss vom 21.07.2108 - I-2 U 19/17; zur vorläufigen Auffassung einer Technischen Beschwerdekammer: Senat, Beschluss vom 29.01.2021 - I-2 W 26/20 = GRUR-RS 2021, 1830).
Maßgeblich ist also, ob der Vorbescheid eine eindeutige und begründete Position bezieht oder neutral bloß mögliche Erwägungen und Diskussionspunkte in den Raum stellt (vgl. zur Einstellung der Zwangsvollstreckung: Senat, Beschluss vom 21.07.2018 - I-2 U 19/17; zur "Entwertung" einer erstinstanzlichen Bestätigung des Rechtsbestands aufgrund einer vorläufigen Auffassung der Technischen Beschwerdekammer: Senat, Beschluss vom 29.01.2021 - I-2 W 26/20 = GRUR-RS 2021, 1830;… zur Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens: Kühnen, a.a.O., Kap. E. Rn. 824).
- LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 27/20
Landwirtschaftliche Maschine mit Drilleinheiten
Andererseits ist davon auszugehen, dass der vorläufigen Auffassung bereits eine umfassende und sorgfältige Prüfung zugrunde liegt und die Einspruchsabteilung in einem solchen Bescheid entsprechende Hinweise nicht leichtfertig erteilt (vgl. zum Hinweis des BPatG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2108 - I-2 U 19/17; zur vorläufigen Auffassung einer Technischen Beschwerdekammer: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2021 - I-2 W 26/20, GRUR-RS 2021, 1830).Maßgeblich ist also, ob der Vorbescheid eine eindeutige und begründete Position bezieht oder neutral bloß mögliche Erwägungen und Diskussionspunkte in den Raum stellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2018 - I-2 U 19/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2021 - I-2 W 26/20, GRUR-RS 2021, 1830).
- BPatG, 29.09.2021 - 3 Ni 12/20
Patentnichtigkeitssache - "Arylharnstoff-Verbindungen in Kombination mit anderen …
Sofern einzelne Zivilgerichte meinen, ein Hinweis nach § 83 Abs. 1 Satz 1 PatG rechtfertige eine Aussetzung nur, wenn er in der Weise eindeutig Position zu den einzelnen Klageangriffen bezieht, dass er praktisch die demnächst anstehende Vernichtungsentscheidung vorwegnehme (so OLG Düsseldorf, Beschluss v 21.7.2017 - Az. I-2 U 19/17 -, zitiert bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl. 2022, Rn. 877), verkennt dies den eindeutigen Gesetzeswortlaut. - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2020 - L 15 U 55/16 Denn die Konsensempfehlungen aus dem Jahr 2005 stellen weiterhin eine hinreichende Grundlage für die Bestimmung des maßgeblichen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes dar (st. Rspr. des BSG, Urteil vom 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R - BSGE 118, 255; s. zuletzt BSG vom 06.09.2018 - B 2 U 19/17 R und B 2 U 13/17 R).
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