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| OLG Hamm, 18.09.1972 - 2 U 2/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 198
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 136/20
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kosten eines …
Rn. 59 Soweit das Oberlandesgericht Hamm vertreten hat, die Vorschrift des § 97 Abs. 2 ZPO auch auf die 1. Instanz anzuwenden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. September 1972 - 2 U 2/72 -, juris), folgt der Senat dem nicht, zumal sich ein anderer Senat des Oberlandesgerichts Hamm auch von der vorgenannten Entscheidung distanziert hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 1984 - 19 U 90/83 -, juris), so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Rechtsansicht nicht aufrechterhalten wird. - OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 12 U 53/99
Voraussetzung für eine Beschränkung der Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 3 W 313/01
Vollstreckbarkeit eines italienischen Urteils in Deutschland
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass die siegende Partei im vorangegangenen Rechtszug unterlegen war (OLG Hamm NJW 1973, 198;… Thomas-Putzo ZPO 22. Auflage § 97 Rdz. 10). - OLG Köln, 23.02.1996 - 19 U 191/95
Gegenständlich beschränkte Bürgschaft
Deshalb waren ihr nach § 92 Abs. 2 ZPO insoweit die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, obwohl sie in erster Instanz obsiegt hat; denn diese Vorschrift findet auch Anwendung gegenüber der in erster Instanz siegreichen Partei (OLG Hamm NJW 1973, 198;… Thomas-Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 97 Anm. 3d).
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