Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.03.1996 - 2 U 20/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 19.05.2016 - 6 U 89/15
Sortenschutz: Kriterien für die Bestimmung zur Aussaat als Voraussetzung für den …
Für den gewerbsmäßigen Vertrieb von Vermehrungsgut reicht es daher aus, wenn der Vertreiber eine voraussehbare Vermehrung des vertriebenen Pflanzguts durch den Abnehmer in Kauf nimmt, ohne die Rechte des Sortenschutzinhabers zu wahren, denn diesem allein ist es vorbehalten, Vermehrungsgut gewerbsmäßig zu vertreiben und daraus Nutzen zu ziehen (BGH GRUR 1988, 370, [BGH 15.12.1987 - X ZR 55/86] Tz. 37 bei juris - Achat; OLG Düsseldorf vom 21.3. 1996, Az. 2 U 20/95 = BeckRS 2011, 00338 - Cilena).
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