Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 06.07.1990 - 2 U 224/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 254 Abs. 2 BGB
Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung von Waren durch Umbauarbeiten im Nachbargeschäft; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch mangelhafte Sicherungsvorkehrungen gegen das Einstauben von Gegenständen Dritter; Pflicht, während der Dauer des Baus die ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers bei Abbrucharbeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung von Waren durch Umbauarbeiten im Nachbargeschäft; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch mangelhafte Sicherungsvorkehrungen gegen das Einstauben von Gegenständen Dritter; Pflicht, während der Dauer des Baus die ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abbrucharbeiten: Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Bauunternehmers (IBR 1991, 438)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 629
- BauR 1991, 486
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69
Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle - …
Auszug aus OLG Braunschweig, 06.07.1990 - 2 U 224/89
Rn. 25 Für die Beklagte ergab sich aus ihrer Tätigkeit als Bauunternehmerin die Pflicht, während der Dauer des Baus die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so zu sichern, daß objektiv erkennbare Gefahren von Dritten ferngehalten werden (vgl. BGH NJW 1971, 752 für Unfallverhütung;… Palandt-Thomas, 49. Aufl. 1990, § 823 Anm. 8 B "Bauarbeiten und andere gefährliche Arbeiten", Staudinger-Schäfer, BGB, Bd. II, 12. Aufl., § 823 Rdn. 387). - OLG Schleswig, 08.12.1981 - 11 W 34/81
Auszug aus OLG Braunschweig, 06.07.1990 - 2 U 224/89
Dieses gilt jedenfalls so lange, wie sie tatsächliche Herrschaft über das Baugeschehen und die Baustelle hatte (vgl. OLG Schleswig, MDR 1982, 318).
- OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 271/17
Verkehrssicherungspflicht - Freischneiderarbeiten am Straßenrand
Solange der Werkunternehmer die tatsächliche Herrschaft über das Werkgeschehen und über die Bau- bzw. Arbeitsstelle hat, muss er die Werkarbeiten (d.h. hier die garten-/landschaftspflegerischen Arbeiten) so durchführen und die Bau-bzw. Arbeitsstelle mit zumutbaren Mitteln so sichern, dass objektiv vorhersehbare Gefahren von Dritten ferngehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.1996, IX ZR 77/95, NJW 1996, 2035; BGH, Urteil vom 12.11.1996, VI ZR 270/95, VersR 1997, 250; BGH, Urteil vom 21.01.1975, VI ZR 74/73, VersR 1975, 714 - Fahrbahnverschmutzungen - OLG Köln, Urteil vom 11.04.2003, 19 U 102/02, VersR 2003, 1185 - Bauzaun - ;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 823, Rn 191 mwN - zu "Bauarbeiten/Baustellen" und Rn 222 - zu "Straßenbauarbeiten";… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 2355 ff. mwN), so - nur beispielhaft - durch Vorsorge gegen Beschädigungen des Eigentums Dritter durch hohen Staubanfall (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 06.07.1990, 2 U 224/89, VersR 1992, 629;… Palandt-Sprau, a.a.O:, § 823, Rn 192 mwN) bzw. sonstige Emissionen, insbesondere auch von Feststoffen. - LG Düsseldorf, 20.11.2020 - 14e O 154/18 Ein Bauunternehmer, der Umbauarbeiten vornimmt, hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der dabei anfallende Staub nicht in anderen Gebäudeteile eindringt (OLG Braunschweig, Urt. v. 29.01.1991 - 2 U 224/89, VersR 1992, 629).
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