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| OLG Oldenburg, 23.03.1994 - 2 U 23/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.1994 - 2 U 23/94
Dies setzt insbesondere eine vergleichende Betrachtung des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer in seinem Anerkenntnis zugrundegelegt hat, zu dem späteren Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt voraus (BGH VersR 93, 470, 471; BGH VersR 93, 562, 564; BGH VersR 93/559; OLG Hamm VersR 1993, 1091). - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.1994 - 2 U 23/94
Dies setzt insbesondere eine vergleichende Betrachtung des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer in seinem Anerkenntnis zugrundegelegt hat, zu dem späteren Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt voraus (BGH VersR 93, 470, 471; BGH VersR 93, 562, 564; BGH VersR 93/559; OLG Hamm VersR 1993, 1091). - OLG Hamm, 06.01.1993 - 20 U 301/92
Voraussetzungen der Anwendung des § 7 Abs. 2 BB-BUZ L
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.1994 - 2 U 23/94
Dies setzt insbesondere eine vergleichende Betrachtung des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer in seinem Anerkenntnis zugrundegelegt hat, zu dem späteren Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt voraus (BGH VersR 93, 470, 471; BGH VersR 93, 562, 564; BGH VersR 93/559; OLG Hamm VersR 1993, 1091).
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - L 7 U 423/97
UV-Beitragsfestsetzung für das Friseurgewerbe - Schätzverfahren gem. § 743 RVO
Die Beklagte hat die klagabweisenden Urteile des Sozialgerichts Mainz vom 29.08.1996 (S 2 U 161/94), des Sozialgerichts München vom 13.03.1997 (S 24 U 479/94), des Sozialgerichts Gotha vom 11.12.1996 (S 1 U 17/93), des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 26.03.1997 (S 2 U 23/94) und des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.06.1997 (S 13 U 188/94) vorgelegt und mit Schriftsatz vom 03.11.1998 das die Berufung zurückweisende Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22.07.1998 (L 2 U 144/97) übersandt, das den Klägern mit Verfügung vom 05.11.1998 bekanntgegeben worden ist.
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