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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10575
OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85 (https://dejure.org/1986,10575)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.1986 - 2 U 243/85 (https://dejure.org/1986,10575)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 1986 - 2 U 243/85 (https://dejure.org/1986,10575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbotes wegen Verstoßes gegen die guten Sitten; Übermäßige Beschränkung durch ein vertragliches Wettbewerbsverbot; Schutzwürdige Interessen des durch ein vertragliches Verbot Begünstigten und Berechtigten; Rückgabe einer Apotheke ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 262/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Nach herrschender Meinung (BGHZ 91, 1 [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83] ; BGH NJW 1979, 1605; 1968, 1717 [BGH 09.05.1968 - II ZR 158/66] ; 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] jeweils mit weiteren Nachweisen) darf ein vertragliches Wettbewerbsverbot den Verpflichteten nicht übermäßig beschränken, insbesondere darf die Beschränkung über die schutzwürdigen Interessen des durch das vertragliche Verbot Begünstigten und Berechtigten nicht hinausgehen.

    Seine Stellung ist nicht vergleichbar mit der eines Verpächters, der ein zeitlich befristetes und örtlich begrenztes schutzwürdiges Interesse daran hat, daß nach Beendigung des Pachtverhältnisses und Rückgabe "seiner", des Verpächters, Apotheke einschließlich Einrichtung und Kundenstamm der Pächter nicht durch Eröffnung einer Konkurrenzapotheke in nächster Nähe die mit dem bisherigen Betrieb geschaffenen Bindungen zu Kunden, Ärzten und sonstigen Geschäftspartnern zu seinen Gunsten und zum Nachteil des Verpächters nutzt und so den wirtschaftlichen Wert der zurückgegebenen Pachtsache entscheidend mindert (BGH NJW 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] ; Senatsurteil NJW 1978, 2346).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Nach herrschender Meinung (BGHZ 91, 1 [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83] ; BGH NJW 1979, 1605; 1968, 1717 [BGH 09.05.1968 - II ZR 158/66] ; 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] jeweils mit weiteren Nachweisen) darf ein vertragliches Wettbewerbsverbot den Verpflichteten nicht übermäßig beschränken, insbesondere darf die Beschränkung über die schutzwürdigen Interessen des durch das vertragliche Verbot Begünstigten und Berechtigten nicht hinausgehen.
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Mehrbetrieb Apotheken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Das Apothekengesetz hat die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln in die Hand des "Apothekers in seiner Apotheke" gelegt, das heißt des selbständigen Apothekers, der seine Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leitet (BVerfGE 17, 232).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Dies folgt aus der aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Berufsfreiheit (BVerfGE 9, 73, 77 [BVerfG 07.01.1959 - 1 BvR 100/57] : BGHZ 22, 167; BVerwGE 7, 172), die wirtschaftlichen Interessen anderer Apotheker grundsätzlich vorgeht.
  • BGH, 13.03.1979 - KZR 23/77

    Wettbewerbsvereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck - Freiheit des Wettbewerbs - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Nach herrschender Meinung (BGHZ 91, 1 [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83] ; BGH NJW 1979, 1605; 1968, 1717 [BGH 09.05.1968 - II ZR 158/66] ; 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] jeweils mit weiteren Nachweisen) darf ein vertragliches Wettbewerbsverbot den Verpflichteten nicht übermäßig beschränken, insbesondere darf die Beschränkung über die schutzwürdigen Interessen des durch das vertragliche Verbot Begünstigten und Berechtigten nicht hinausgehen.
  • BGH, 09.05.1968 - II ZR 158/66

    Besondere Vereinbahrungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ihrem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Nach herrschender Meinung (BGHZ 91, 1 [BGH 26.03.1984 - II ZR 229/83] ; BGH NJW 1979, 1605; 1968, 1717 [BGH 09.05.1968 - II ZR 158/66] ; 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] jeweils mit weiteren Nachweisen) darf ein vertragliches Wettbewerbsverbot den Verpflichteten nicht übermäßig beschränken, insbesondere darf die Beschränkung über die schutzwürdigen Interessen des durch das vertragliche Verbot Begünstigten und Berechtigten nicht hinausgehen.
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Dies folgt aus der aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Berufsfreiheit (BVerfGE 9, 73, 77 [BVerfG 07.01.1959 - 1 BvR 100/57] : BGHZ 22, 167; BVerwGE 7, 172), die wirtschaftlichen Interessen anderer Apotheker grundsätzlich vorgeht.
  • BVerwG, 17.07.1958 - I C 17.57
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Dies folgt aus der aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Berufsfreiheit (BVerfGE 9, 73, 77 [BVerfG 07.01.1959 - 1 BvR 100/57] : BGHZ 22, 167; BVerwGE 7, 172), die wirtschaftlichen Interessen anderer Apotheker grundsätzlich vorgeht.
  • OLG Hamm, 30.11.1977 - 4 Ss 847/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1986 - 2 U 243/85
    Seine Stellung ist nicht vergleichbar mit der eines Verpächters, der ein zeitlich befristetes und örtlich begrenztes schutzwürdiges Interesse daran hat, daß nach Beendigung des Pachtverhältnisses und Rückgabe "seiner", des Verpächters, Apotheke einschließlich Einrichtung und Kundenstamm der Pächter nicht durch Eröffnung einer Konkurrenzapotheke in nächster Nähe die mit dem bisherigen Betrieb geschaffenen Bindungen zu Kunden, Ärzten und sonstigen Geschäftspartnern zu seinen Gunsten und zum Nachteil des Verpächters nutzt und so den wirtschaftlichen Wert der zurückgegebenen Pachtsache entscheidend mindert (BGH NJW 1964, 2203 [BGH 10.06.1964 - VIII ZR 262/63] ; Senatsurteil NJW 1978, 2346).
  • OLG Dresden, 03.01.2006 - 5 U 1451/05

    Mietvertrag; Gewerberaum; Zwischenfeststellungswiderklage

    So sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote über einen Zeitraum von drei Jahren (BGH NJW 1964, 2203; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.1986, Az. 2 U 243/85, zitiert nach JURIS) bzw. fünf Jahren (OLG Stuttgart RP 1978, 476, 477) wegen unangemessener Benachteiligung des Verpflichteten für unwirksam befunden worden.
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