Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 05.06.1985 - 2 U 25/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Inanspruchnahme des Bürgen zum Zwecke der Sicherheitsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 258
- NJW-RR 1986, 394 (Ls.)
- ZIP 1985, 1195
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob ein Ausscheiden aus der Gesellschaft allein überhaupt Wirkungen auf die Bürgschaft haben könnte (verneinend OLG Zweibrücken NJW 1986, 258, 259 [OLG Zweibrücken 05.06.1985 - 2 U 25/84];… nur für eine Kündigungsmöglichkeit in derartigen Fällen BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, WM 1985, 1059, 1061 unter 2). - OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87
Erlöschen der Bürgschaft durch rein faktisches Geschehen wie das Ausscheiden aus …
Reines faktisches Geschehen, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft, führt nicht automatisch zum Erlöschen der Bürgschaft (OLG Zweibrücken, NJW 86, 258). - OLG Celle, 22.12.2004 - 3 U 167/04 Hierdurch wird der Beklagte auch nicht unangemessen benachteiligt, da ihm bei Ausscheiden als Geschäftsführer der Hauptschuldnerin die Möglichkeit zustand, die Bürgschaft zu kündigen ( BGH NJW 1986, 258).
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Rechtsprechung
| LSG Saarland, 30.06.1987 - L 2 U 25/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Zur Frage des Auflebens einer abgefundenen Verletztenrente gemäß § 606 Satz 1 RVO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletztenrente; Schwerverletztenrente; Abfindung; Schwerverletzteneigenschaft
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 16.02.1984 - S 3/15 U 84/82
- LSG Saarland, 30.06.1987 - L 2 U 25/84
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 11.05.1984 - 2 U 25/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus dem Anwaltsvertrag (positive Forderungsverletzung); Verlust von Gehaltsansprüchen; Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage bei einstufiger Verfallklausel; Rücknahme der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 14.12.1983 - 1 O 188/83
- OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62
Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügte die Erhebung der Kündigungsschutzklage zur gehörigen Geltendmachung der Gehaltsansprüche des Klägers im Sinne der bis zum 14.6.1976 geltenden einstufigen Ausschlußklausel in § 17 des Manteltarifvertrages in der Fassung vom 8.10.1964 (BAG in AP Nr. 23 zu § 615 BGB = NJW 1963, 1517, 1518 [BAG 10.04.1963 - 4 AZR 95/62] ; BAG in AP Nr. 56 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen = NJW 1977, 74; BAG in AP Nr. 57 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen). - BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76
Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
An der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage bei einstufiger Verfallklausel hat sich auch durch das vom Landgericht angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.2.1978 (BB 1978, 912) nichts geändert. - BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75
Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügte die Erhebung der Kündigungsschutzklage zur gehörigen Geltendmachung der Gehaltsansprüche des Klägers im Sinne der bis zum 14.6.1976 geltenden einstufigen Ausschlußklausel in § 17 des Manteltarifvertrages in der Fassung vom 8.10.1964 (BAG in AP Nr. 23 zu § 615 BGB = NJW 1963, 1517, 1518 [BAG 10.04.1963 - 4 AZR 95/62] ; BAG in AP Nr. 56 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen = NJW 1977, 74; BAG in AP Nr. 57 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen). - OLG Hamm, 06.04.1983 - 4 REMiet 13/82
Auswahlrecht des Vermieters hinsichtlich des Nachmieters bei vorzeitiger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
Zur sorgfältigen Erfüllung dieser Anwaltspflichten gehört es auch, durch gezielte Fragen zur Sachverhaltsaufklärung herauszufinden, ob der auf das Arbeitsverhältnis des Mandanten anzuwendende Tarifvertrag Ausschlußfristen enthält und ob zur Wahrung dieser Ausschlußfristen die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ausreicht oder aber die Erhebung einer gesonderten Zahlungsklage erforderlich ist (BGH in NJW 1983, 1565, 1566) [OLG Hamm 06.04.1983 - 4 ReMiet 13/82]. - BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
Aus diesem Grunde muß von ihm verlangt werden, daß er sich anhand der zur Verfügung stehenden Fachliteratur über die Gesetzeslage und den jeweiligen Stand der Rechtsprechung unterrichtet (BGH in NJW 1952, 425).
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