Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.10.1989 - 2 U 30/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung von Bauleistungen wegen stillschweigenden Abschlusses eines Werkvertrages; Stillschweigender Vertragsschluss durch Zahlungsverlangen nach Aufnahme und Durchführung des wesentlichen Teils der Werkleistung; Bauleistungen als ehrenamtliche Tätigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Architektenleistungen eines Vereinsmitgliedes: ehrenamtlich?
Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.12.1988 - 18 O 195/88
- OLG Köln, 18.10.1989 - 2 U 30/89
Papierfundstellen
- MDR 1990, 244
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80
Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift - …
Auszug aus OLG Köln, 18.10.1989 - 2 U 30/89
Das Fehlen des rechtlichen Grundes für die von ihm erbrachte Leistung muß derjenige beweisen, der den auf diese Rechtsgrundlosigkeit gestützen Anspruch auf Bereicherungsausgleich geltend macht (vgl. BGH NJW 1983, 626;… OLG Schleswig, MDR 1982, 317, 318, Lieb in Münchener Kommentar a.a.0., 2. Aufl. 1986, § 812, Rdnr. 330, Palandt/Thomas, 48. Aufl. 1989, § 812, Anm. 8 c). - OLG Schleswig, 26.11.1980 - 9 U 120/79
Auszug aus OLG Köln, 18.10.1989 - 2 U 30/89
Das Fehlen des rechtlichen Grundes für die von ihm erbrachte Leistung muß derjenige beweisen, der den auf diese Rechtsgrundlosigkeit gestützen Anspruch auf Bereicherungsausgleich geltend macht (vgl. BGH NJW 1983, 626; OLG Schleswig, MDR 1982, 317, 318, Lieb in Münchener Kommentar a.a.0., 2. Aufl. 1986, § 812, Rdnr. 330, Palandt/Thomas, 48. Aufl. 1989, § 812, Anm. 8 c).
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Entsendung - Sozialversicherungspflicht …
Aus der wiedergegebenen Wortfolge lässt sich daher nach dem BSG-Urteil vom 10.8.1999 (B 2 U 30/89 R in SozR 3-2400 § 4 Nr. 5) auf das Erfordernis einer Anschlussbeschäftigung schließen.Der für die gesetzliche Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.8.1999 - B 2 U 30/89 R (…SozR 3-2400 § 4 Nr. 5), die sich mit dem umgekehrten Fall der Ausstrahlung befasste, unter Berücksichtigung der zitierten Gesetzesmaterialien ausgeführt, dass jedenfalls in den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis erst mit der Entsendung begonnen habe, nur dann der vom Gesetzgeber geforderte Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Inland vorliege, wenn die Beschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber weitergeführt werde.
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 136/07
Gesetzliche Unfallversicherung - zwischenstaatliches Recht - deutsch-polnisches …
Der für die gesetzliche Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.8.1999 - B 2 U 30/89 R (…SozR 3-2400 § 4 Nr. 5), die sich mit dem umgekehrten Fall der Ausstrahlung befasste, unter Berücksichtigung der zitierten Gesetzesmaterialien ausgeführt, dass jedenfalls in den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis erst mit der Entsendung begonnen habe, nur dann der vom Gesetzgeber geforderte Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Inland vorliege, wenn die Beschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber weitergeführt werde. - OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 112/08
Zustandekommen eines Architektenvertrages; Ablehnung der Vergütungspflicht von …
Gerade dann, wenn Architektenleistungen durch Personen erbracht werden, die zugleich Gesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaft sind, kommt als Grundlage auch weitreichender Planungsleistungen die Mitgliedschaft in Betracht (vergl. OLG Köln, MDR 1990, 244 zu Architektenleistungen eines Mitglieds eines Sportvereins).
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