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Rechtsprechung
   BSG, 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20889
BSG, 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B (https://dejure.org/2008,20889)
BSG, Entscheidung vom 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B (https://dejure.org/2008,20889)
BSG, Entscheidung vom 18. November 2008 - B 2 U 44/08 B (https://dejure.org/2008,20889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Zurückweisung der Berufung; Nichterforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Zurückweisung der Berufung; Nichterforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß - …

    Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B
    Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil der angefochtene Beschluss des LSG unter Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG und damit in einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung (vgl § 33 SGG) ergangen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13).

    Nicht erforderlich wird eine mündliche Verhandlung in der Regel nur dann sein, wenn der Sachverhalt umfassend ermittelt worden ist, so dass Tatsachenfragen in einer mündlichen Verhandlung nicht mehr geklärt werden müssen, oder wenn etwa im Berufungsverfahren lediglich der erstinstanzliche Vortrag wiederholt wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 mwN).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B
    Schon diese Unklarheiten hätten eine mündliche Verhandlung zur Klarstellung des vom Kläger mit seiner Berufung verfolgten Ziels erforderlich gemacht (…vgl zum Streit um die Anerkennung mehrerer BKen: BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 4; vgl zu Kausalitätsbeurteilungen in der gesetzlichen Unfallversicherung allgemein BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - …

    Auszug aus BSG, 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B
    Schon diese Unklarheiten hätten eine mündliche Verhandlung zur Klarstellung des vom Kläger mit seiner Berufung verfolgten Ziels erforderlich gemacht (vgl zum Streit um die Anerkennung mehrerer BKen: BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 4;… vgl zu Kausalitätsbeurteilungen in der gesetzlichen Unfallversicherung allgemein BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 134/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - …

    Das LSG hätte zur Korrektur des Verfahrensfehlers des SG vielmehr in einer mündlichen Verhandlung - soweit dies vom Kläger nicht bereits deutlich genug zum Ausdruck gebracht gewesen sein sollte - das wahre Klagebegehren erforschen und dem Kläger die Möglichkeit einräumen müssen, seinen Antrag nunmehr unter Einbeziehung der weiteren Bescheide vom 28.7.2009 sowie des Bescheids vom 2.9.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.11.2009 richtigzustellen und die Höhe des von ihm begehrten Erstattungsbetrags zu korrigieren (vgl auch BSG Beschluss vom 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung …

    Das LSG hat in seinem früheren Urteil vom 8.6.2005 zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass Anträge nicht gegen den Willen eines Beteiligten verändert oder gar unterdrückt werden dürfen; dies ändert jedoch, wovon auch das LSG in der Entscheidung vom 8.6.2005 ausgegangen ist, nichts an der Pflicht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die angemessene und sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (vgl zur Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung auch Beschluss des BSG vom 18.11.2008, B 2 U 44/08 B).
  • BSG, 21.04.2010 - B 2 U 334/09 B
    Bei der Beurteilung, ob eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, ist zu beachten, dass die mündliche Verhandlung das "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens ist und den Zweck verfolgt, dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör zu genügen und mit ihnen den Streitstoff erschöpfend zu erörtern (…vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 mwN; Beschluss des Senats vom 18. November 2008 - B 2 U 44/08 B - RdNr 6 f).
  • BSG, 15.06.2009 - B 2 U 27/09 B
    Dass eine Entscheidung des LSG durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 SGG, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht erfüllt sind, zu einem Verfahrensmangel führt, der eine Aufhebung des Beschlusses des LSG nach sich zieht, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (so das vom Kläger angeführte Urteil des Senats vom 2. Mai 2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13, zuletzt Beschluss vom 18. November 2008 - B 2 U 44/08 B).
  • BSG, 26.06.2014 - B 14 AS 372/13 B
    Dass diese Voraussetzungen vorliegend nicht erfüllt waren, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen (vgl zu einer solchen Fallgestaltung BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B).
  • BSG, 26.06.2014 - B 14 AS 371/13 B
    Denn wenn eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, gibt es keine Grundlage zur Ausübung von Ermessen durch das LSG (vgl zu einer solchen Fallgestaltung BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 6 U 251/14
    Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in der Entscheidung des LSG wurde diese durch das BSG mit Beschluss vom 18. November 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsinstanz zurückverwiesen (Az. B 2 U 44/08 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.01.2016 - L 6 U 5239/14
    Daher kann es die Fürsorge- und Hinweispflicht des Gerichts gebieten, die Sache mündlich zu erörtern (vgl. BSG, Beschlüsse vom 8. November 2005 - B 1 KR 76/05 B -, SozR 4-1500 § 158 Nr. 2, Rz. 7 und 18. November 2008 - B 2 U 44/08 B -, juris, Rz. 8).
  • BSG, 25.06.2009 - B 2 U 60/09 B
    Dass eine Entscheidung des LSG durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 SGG, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht erfüllt sind, zu einem Verfahrensmangel führt, der eine Aufhebung des Beschlusses des LSG nach sich zieht, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteil des Senats vom 2. Mai 2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13, zuletzt Beschluss vom 18. November 2008 - B 2 U 44/08 B).
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   OLG Bremen, 19.06.2009 - 2 U 44/08   

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https://dejure.org/2009,41725
OLG Bremen, 19.06.2009 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2009,41725)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.06.2009 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2009,41725)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2009,41725)
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   OLG Brandenburg, 30.08.2011 - 2 U 44/08   

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https://dejure.org/2011,101881
OLG Brandenburg, 30.08.2011 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2011,101881)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2011 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2011,101881)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2011 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2011,101881)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2011 - 2 U 44/08
    Insbesondere ist eine Dimensionierung im Hinblick auch auf katastrophenartige Unwetter, wie sie erfahrungsgemäß nur in sehr großen Zeitabständen vorkommen, nicht erforderlich (…vgl. BGH a. a. O., BGHZ 115, 141, 147 f.; 140, 380).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2011 - 2 U 44/08
    Sie war allerdings nicht verpflichtet, die Kanalisation so zu dimensionieren, dass diese in der Lage war, jede denkbare Niederschlagsmenge zu bewältigen (vgl. BGH NJW 1990, 1167 f).
  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2011 - 2 U 44/08
    Insbesondere ist eine Dimensionierung im Hinblick auch auf katastrophenartige Unwetter, wie sie erfahrungsgemäß nur in sehr großen Zeitabständen vorkommen, nicht erforderlich (vgl. BGH a. a. O., BGHZ 115, 141, 147 f.; 140, 380).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22

    Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung …

    Es treffen ihn dabei auch Schutzpflichten zu Gunsten der Anlieger (Senat, Urteil vom 30. August 2011 - 2 U 44/08 -, Rdnr. 18 bei juris;… Urteil vom 12. März 2002 - 2 U 29/01 -, Rdnr. 4 bei juris; BGH…, Urteil vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/95 -, NJW 1996, 3208, Rdnr. 38 bei juris).
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   OLG Köln, 25.07.2008 - 2 U 44/08   

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https://dejure.org/2008,65680
OLG Köln, 25.07.2008 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2008,65680)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.2008 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2008,65680)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 2 U 44/08 (https://dejure.org/2008,65680)
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