Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.11.2002 - 2 U 51/01 |
Volltextveröffentlichung
- d-prax.de
Türschließer
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 353/96
Patent über einen Türschließer mit günstigem Momentenverlauf und hohem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2002 - 2 U 51/01
Die Beklagten sind durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 1997 (4 0 353/96), das im Berufungsverfahren durch Urteil des Senats vom 25. Februar 1999 (2 U 108/97) bestätigt worden ist, auf Klage der Klägerin hin zur Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs der genannten Türschließer sowie zur Rechnungslegung verurteilt worden.Aufgrund des rechtskräftigen Urteils aus dem Vorprozess (4 0 353/96 Landgericht Düsseldorf = 2 U 108/97 OLG Düsseldorf) steht fest, dass alle Beklagten der Klägerin wegen der in der Zeit seit dem 18. August 1996 begangenen Handlungen zur Herstellung und zum Vertrieb der Türschließer TS-51 und TS-61 zum Schadensersatz verpflichtet sind und dass außerdem eine Verpflichtung der Beklagten zu 1), 2), 5) und 6) zur Leistung einer angemessenen Entschädigung wegen derartiger, in der Zeit vom 29. November 1987 bis zum 17. August 1996 begangener Handlungen besteht.
- LG Düsseldorf, 05.07.1994 - 4 O 164/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2002 - 2 U 51/01
Das ergebe sich u.a. auch daraus, dass die Parteien sich bei der Berechnung von Schadensersatz und Entschädigung im Zusammenhang mit Vorgängermodellen der Türschließer T2-52 und T2-61, die von einem anderen ihrer - der Klägerin - Patente Gebrauch gemacht hätten, weswegen sie die Beklagten in dem Rechtsstreit 4 0 164/93 (Landgericht Düsseldorf) in Anspruch genommen habe, auf einen Lizenzsatz von 5 % der entsprechenden Umsätze geeinigt hätten.
- OLG Düsseldorf, 08.01.2026 - 2 U 65/24
Sanitärarmatur
Der Kläger verweist darüber hinaus insbesondere auf die Entscheidungen "Scharniereinrichtung" (…Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 15/13, BeckRS 2008, 7887) und "Türschließer" (Urt. v. 07.11.20022 - 2 U 51/01, abrufbar über D-Prax.de) des Senats.In der Entscheidung "Türschließer" verlangte der Kläger als Inhaber eines Patents Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wobei dieses Patent einen Türschließer betraf (vgl. Urt. v. 07.11.20022 - 2 U 51/01, abrufbar über D-Prax.de).
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