Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05 |
Volltextveröffentlichung
- d-prax.de
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 2 U 80/04
Prüfung erfinderischer Tätigkeit im Patentnichtigkeitsverfahren bei Verfahren zum …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05
Auf die Berufung der Antragsgegnerin hat der Senat dieses Urteil durch Urteil vom 20. Oktober 2005 (I-2 U 80/04) abgeändert und den Verfügungsbeschluss hinsichtlich seines Ausspruches zu I. 1. unter Zurückweisung des auf seinen Erlass gerichteten Antrages aufgehoben, nachdem im dortigen Nichtigkeitsverfahren weiterer Stand der Technik entgegengehalten worden war, der den Senat in einem Hauptsacheverfahren veranlasst hätte, die Verhandlung gemäß § 148 ZPO auszusetzen, bis im Nichtigkeitsverfahren eine diesen Stand der Technik mitberücksichtigende Entscheidung gefallen wäre.Die Akte 4 b O 199/04 Landgericht Düsseldorf (= I-2 U 80/04 Oberlandesgericht Düsseldorf [nachfolgend: Beiakte]) lag zur Information vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05
Eine solche Beweisaufnahme wäre für das Nichtigkeitsverfahren nicht verbindlich, könnte den Ablauf jenes Verfahrens stören, griffe letztlich in die Kompetenz der für die Entscheidung über die Nichtigkeitsklage ein und würde den Sinn und Zweck einer Aussetzung nach § 148 ZPO, überflüssig Mehrarbeit und einander widersprechende Entscheidungen in parallelen Prozessen zu verhindern, in sein Gegenteil verkehren (Senat in: GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung). - LG Düsseldorf, 19.08.2004 - 4b O 199/04
Verfügungspatent hinsichtlich eines Verfahren zum Beschneiden von mehrlagigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05
Die Akte 4 b O 199/04 Landgericht Düsseldorf (= I-2 U 80/04 Oberlandesgericht Düsseldorf [nachfolgend: Beiakte]) lag zur Information vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Düsseldorf, 18.07.2017 - 2 U 23/17
Durchsetzung von Ansprüchen betreffend ein SEP-Patent, für das eine …
In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung zwar schon dann zu bestätigen, wenn der präsentierte Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines erstinstanzlichen Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt vom OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; LG Düsseldorf, Mitt 2014, 559 - Anforderungen an den Rechtsbestand des Verfügungspatents). - OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung
Demgemäss war im Entscheidungsfall anders als bei Verfügungsverfahren, in denen der Antragsgegner nur zeitlich sehr begrenzte Möglichkeiten hat, Recherchen zum Stand der Technik durchzuführen und die Schutzfähigkeit des Verfügungspatents in Frage zu stellen, für die Frage, ob der Rechtsbestand des Verfügungspatents hinreichend gesichert ist, kein anderer Maßstab heranzuziehen als bei der Beurteilung des Aussetzungsantrags zur Hauptsache (vgl. auch Sen.Urt. v. 23.03.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer). - LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
Patent
Die (hiesige) Verfügungsbeklagte nahm die (hiesige) Verfügungsklägerin u. a. wegen Verletzung des Verfügungspatents durch Vertrieb der Einsteckhilfe "X" in einem Eilverfahren erfolgreich in Anspruch (Landgericht Düsseldorf, 4b O 199/04; OLG Düsseldorf, I - 2 U 55/05).Rn. 124 Ergänzend wird insoweit auf die den Parteien bekannten Ausführungen der Kammer im Rechtsstreit 4b O 199/04 (Urteil vom 15.04.2005, Seite 14 unten bis Seite 17, 2. Absatz, Anlage Ast 1) sowie der Berufungsinstanz OLG Düsseldorf I - 2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seite 23, 1etzter Absatz, bis Seite 24, Mitte, Anlage Ast 2) verwiesen.
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Rechtsstreit I - 2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seiten 27 - 32) Bezug genommen.
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 131/08
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III
Die (hiesige) Verfügungsklägerin nahm die (hiesige) Verfügungsbeklagte u. a. wegen Verletzung des Verfügungspatents durch Vertrieb der Einsteckhilfe "News Trim" in einem Eilverfahren erfolgreich in Anspruch (Landgericht Düsseldorf, 4b O 199/04; OLG Düsseldorf, I - 2 U 55/05).Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Rechtsstreit I - 2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seiten 27 - 32) Bezug genommen.
- OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 2 U 55/08
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III
Rn. 46 Wie der Senat bereits in seinem im Verfahren I-2 U 55/05 (LG Düsseldorf 4b O 199/04) ergangenen Urteil vom 23. März 2006 ausgeführt hat (Anlage ASt 2, Seite 25 f.), sind bei diesem Stand der Technik die Klemmplatten (16, 17) des Fächerrades (18) keine Führungsmittel im Sinne der beanspruchten Erfindung. - OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung
In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt vom Senat, Urteil v 23.3.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator). - LG Düsseldorf, 09.12.2008 - 4b O 292/07
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten IV
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Rechtsstreit I - 2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seiten 27 - 32) Bezug genommen. - LG Düsseldorf, 15.06.2009 - 4a O 255/08
Glasplatten-Transport
Die Beschlussverfügung ist vielmehr schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt durch das OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2006, 2 U 55/05). - LG München I, 22.01.2015 - 7 O 13885/14
Tonerkatusche: erfolgreicher Eilrechtsschutz
Eine solche Konstellation liegt insbesondere dann vor, wenn das Verfügungsverfahren praktisch wie ein Hauptsacheverfahren geführt wird, so dass bis zum Verhandlungstermin für den Verfügungsbeklagten ausreichend Gelegenheit für Recherchen zum Rechtsbestand bestand (…a. a. O.; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, bestätigt vom OLG Düsseldorf - 2 U 55/05;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2051). - LG Düsseldorf, 03.07.2007 - 4a O 131/06
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten II
Ergänzend wird insoweit auf die Ausführungen des 2. Senats des OLG Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Rechtsstreit I-2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seiten 27 - 32) Bezug genommen. - LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 172/09
Fluvastatin II
- LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 155/09
Fluvastatin
- LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 173/09
Fluvastatin III
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Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - L 2 U 55/05 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin - S 29 RA 4011/00
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - L 2 U 55/05
- BSG, 06.08.2007 - B 4 RS 82/07 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93
Dienstbeschädigtenrente
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - L 2 U 55/05
Durch dieses Gesetz wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluss vom 21. November 2001 -1 BvL 19/93 die Beendigung der Zahlung von Dienstbeschädigungsteilrenten für verfassungswidrig erklärt hat.
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