Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - I-2 U 70/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herstellung von Haftetiketten unter Verwendung eines erfindungsgemäßen lösungsmittelfreien Primers; Zahlung einer Arbeitnehmererfindervergütung für ein angemeldetes Patent
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem Arbeitgeber
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.02.1999 - 4 O 117/98
- OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - I-2 U 70/99
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 163
- GRUR-RR 2006, 352 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- LG Düsseldorf, 17.09.1991 - 4 O 13/91
Reißverschluß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Rn. 98 Gleichwohl kann nach Auffassung des Senats (vgl. auch Urteil des LG Düsseldorf vom 19.9.1991, Mitt. 2000, 363 ff - ReißverSchluss; sowie Fricke/Meier-Beck, Mitt, 2000, 199 ff), eine Inanspruchnahmefrist auch ohne schriftliche Erfindungsmeldung zu laufen beginnen und tut dies regelmäßig auch, wenn der Arbeitgeber - wie hier - die Diensterfindung zum Patent anmeldet und den Arbeitnehmer als Erfinder benennt.Dass in der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung noch keine Inanspruchnahmeerklärung gesehen werden kann, ist auch ganz allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - ReißverSchluss;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 37, Busse/ Keukenschrijver, a.a.O., § 6 Rdn. 10;… Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindergesetz, 2. Auflage, § 6 Rdn. 40;… Fricke/Meier-Beck a.a.O. und auch Hellebrand a.a.O S. 196 unten links sowie Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, Entscheidung vom 8.2.1991, Az: Arb.Erf. 36/90, veröffentlicht in GRUR 1991, 753).
Für die Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf die Schriftform bedarf es der Feststellung von Umständen, die den sicheren Schluss rechtfertigen, der Arbeitnehmer begnüge sich mit einer formlosen und schlüssig erklärten Inanspruchnahme (vgl. LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - Reißverschluss;… Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 35;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 31).
Rn. 118 Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff;… Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59;… Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).
- OLG Karlsruhe, 13.07.1983 - 6 U 211/81
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449, 452 -Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, …Dass in der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung noch keine Inanspruchnahmeerklärung gesehen werden kann, ist auch ganz allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - ReißverSchluss;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 37, Busse/ Keukenschrijver, a.a.O., § 6 Rdn. 10;… Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindergesetz, 2. Auflage, § 6 Rdn. 40; Fricke/Meier-Beck a.a.O. und auch Hellebrand a.a.O S. 196 unten links sowie Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, Entscheidung vom 8.2.1991, Az: Arb.Erf. 36/90, veröffentlicht in GRUR 1991, 753).
Rn. 118 Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff;… Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59;… Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).
- BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/59
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Es liegen sich auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beklagte auf die Einhaltung der Formvorschriften des § 5 Abs. 1 ArbNErfG verzichtet hätte (vgl. dazu, dass an die Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf die Schriftlichkeit einer Erfindungsmeldung strenge Anforderungen zu stellen sind, BGH, GRUR 1962, 305 - Federspannvorrichtung sowie Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 3. Aufl., § 5 Rdn. 39).Der Zweck der Erfindungsmeldung nach § 5 ArbNErfG, die keine Willenserklärung ist, sondern lediglich eine Erklärung über tatsächliche Umstände ist (vgl. auch BGH, GRUR 1962, 305 - Federspannvorrichtung: die Erfindungsmeldung nach ArbNErfG § 5 ist kein "Rechtsgeschäft"), ist bereits dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber darüber unterrichtet ist, dass in seinem Betrieb eine Diensterfindung entstanden ist, was Gegenstand der Diensterfindung ist und wer der Erfinder ist.
- BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98
Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Rn. 126 Unter Beachtung der Grundsätze der Verwirkung, die sich aus der Entscheidung "Temperaturwächter" des Bundesgerichtshofes ergeben (vgl. GRUR 2001, 323 ff), ist nämlich zu fragen, ob die Beklagte sich in Anbetracht der Erklärungen des Klägers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde Ansprüche über das Arbeitnehmererfindungsgesetz, die wie bereits das Landgericht im angefochtenten Urteil zutreffend ausgeführt hat, bei Klageerhebung nicht verwirkt waren, hinaus nicht mehr geltend machen, wobei dies nach der vorgenannten BGH-Entscheidung voraussetzen würde, dass das Verhalten des Klägers der Beklagten berechtigten Grund zu der Annahme hätte geben müssen, der Kläger kenne seine Rechte, d.h. er wisse von dem Tatbestand nicht rechtswirksamer Inanspruchnahme und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen. - BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Rn. 131 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 126, 109, 115 - Copolyester I; BGH, GRUR 1998, 684, 685 - Spulkopf; BGHZ 137, 162, 165 - Copolyester II) hat der Arbeitnehmererfinder gegen den Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erfolgten Handlungen und erzielten Umsätze weder das Bestehen noch den Umfang eines Vergütungsanspruches feststellen kann. - BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Rn. 119 Dabei setzt eine konkludente Willenserklärung in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1995, 953;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rdn. 11), also für den Fall der Übertragung einer Diensterfindung auf den Arbeitgeber das Bewusstsein des Diensterfinders, dass es einer Willenserklärung von ihm bedarf, um die Rechte an seiner Diensterfindung auf seinen Arbeitgeber überzuleiten. - BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93
Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Rn. 101 Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Gummielastische Masse" (Mitt. 1996, 16-18; NJW-RR 1995, 696-699; DB 1995, 1661; MDR 1995, 922/923) von dem Arbeitnehmererfinder in der Regel auch dann eine Meldung nach § 5 ArbNErfG verlangt, wenn die Geschäftsführung des Unternehmens über alle Versuche und Entwicklungen von Anfang an informiert war, und dass der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung ausgeführt hat, dass die Meldepflicht (des § 5 ArbNErfG) nicht nur die allgemeine Unterrichtung des Arbeitgebers von den durchgeführten Arbeiten zum Zweck habe, sondern sie den Arbeitgeber gerade auf vom Arbeitnehmer getätigte Erfindungen hinweisen solle, um ihm die Frage einer Inanspruchnahme oder Freigabe nahezubringen. Diese Ausführungen sind vom Bundesgerichtshof in Bezug auf dem Arbeitgeber übermittelte Versuchsergebnisse eines Arbeitnehmers gemacht worden. - BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Rn. 131 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 126, 109, 115 - Copolyester I; BGH, GRUR 1998, 684, 685 - Spulkopf; BGHZ 137, 162, 165 - Copolyester II) hat der Arbeitnehmererfinder gegen den Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erfolgten Handlungen und erzielten Umsätze weder das Bestehen noch den Umfang eines Vergütungsanspruches feststellen kann. - BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00
Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Ein solcher Anspruch besteht jedoch nicht nur im Falle des Vergütungsanspruches nach § 9 ArbNErfG, sondern auch, soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmererfinder Schadensersatz oder auch Ersatz des Wertes der Nutzungen leisten muss (vgl. BGH, GRUR 2002, 609 ff - Drahtinjektionseinrichtung). - BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
"Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Rn. 131 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 126, 109, 115 - Copolyester I; BGH, GRUR 1998, 684, 685 - Spulkopf; BGHZ 137, 162, 165 - Copolyester II) hat der Arbeitnehmererfinder gegen den Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erfolgten Handlungen und erzielten Umsätze weder das Bestehen noch den Umfang eines Vergütungsanspruches feststellen kann. - BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69
Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Werken Wassily Kandinskys - Anspruch auf …
- BGH, 09.01.1964 - Ia ZR 190/63
Rechtsmittel
- OLG Zweibrücken, 30.05.1997 - 2 U 45/96
- BGH, 17.12.2019 - X ZR 148/17
Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an auf eine Erfindung angemeldeten …
Rn. 47 aa) Entgegen einer verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2003 - 2 U 70/99, GRUR-RR 2004, 163; LG Düsseldorf…, Urteil vom 1. März 2011 - 4b O 124/08, juris Rn. 61; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. März 2007 - 6 U 92/06, OLGR Frankfurt 2008, 854, 855) fehlt es zwar auch in solchen Fällen jedenfalls nach deutschem Recht nicht an dem für eine Rechtsübertragung erforderlichen Erklärungsbewusstsein.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 30.08.2000 - 2 U 70/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des …
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft). - OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bindefrist für einen Antrag auf Abschluss …
Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Oldenburg NVersZ 2001, 409; OLG Hamm RuS 1988, 343; OLG Hamm VersR 1996, 441) betrafen nämlich nur solche Fälle, bei denen besonders gravierende Erkrankungen nicht vorlagen. - KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05
Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen …
Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (RuS 1988, 343; VersR 1996, 441) und Oldenburg (NVersZ 2001, 409), in denen jeweils die Verletzung der sogen. Nachmeldepflicht verneint wurde, weil sie nicht allgemein bekannt sei, jedoch - so OLG Hamm aaO - offengelassen wurde, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn besonders gravierende bzw. alarmierende Verschlechterungen eingetreten wären bzw. - so OLG Oldenburg aaO - anzeigepflichtige besonders schwere Erkrankungen verneint wurden. - OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06
Zum Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht von Erkrankungen vor Abschluss …
Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
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