Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.10.1997 - 2 U 80/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03
ex works
Dagegen ist ein Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb dieses Wirtschaftsgebietes im Rahmen eines Verkaufs auf den Erwerber übertragen hat (vgl. zu Art. 7 Abs. 1 MRRL: EuGH GRUR 2005, 507, 509 Tz 40 u. 51 f. - Peak Holding/Axolin-Elinor; zu § 24 Abs. 1 MarkenG: OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 f.; Urt. v. 17.10.1997 - 2 U 80/97, zitiert nach Juris; OLG Nürnberg WRP 2002, 345, 346; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 335, 336;… Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 22; Litten, WRP 1997, 678, 680 f. u. 684;… bereits die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt lassen ausreichen: Ingerl/Rohnke aaO § 24 Rdn. 19;… v. Hellfeld in HK-MarkenR, § 24 Rdn. 12;… v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 15; Sack, WRP 1999, 1088, 1092;… differenzierend: Fezer aaO § 24 Rdn. 7d). - BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20
Erschöpfung des Markenrechts: Vorliegen eines Inverkehrbringens bei Lieferung der …
Dieser Wert besteht auch darin, dass der Markeninhaber seine Waren auf verschiedenen Märkten unter verschiedenen Konditionen absetzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 2 U 80/97, OLGR 1998, 108, juris Rn. 59). - LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 31/99
Zum Ausschluss eines Erstattungsanspruchs des RV-Trägers an eine BG (§§ 103, 104, …
Nach dem zur Zeit geltenden Recht steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nach der Rechtssprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. August 1998 - L 2 U 80/97 - und vom 23. November 1999 - L 2 U 14/99 - beide rechtskräftig), an der er nach erneuter Prüfung festhält, die Ausschlussvorschrift des § 111 SGB X entgegen.Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 18. August 1998 (L 2 U 80/97) unter Hinweis auf die (dort im Einzelnen zitierte) Rechtssprechung des BSG ausgeführt hat, ist für die Entstehung eines Erstattungsanspruchs nicht die - rückwirkende - Bewilligung der Leistung durch den erstattungspflichtigen Leistungsträger maßgebend, sondern allein die materielle Rechtslage im Verhältnis der betroffenen Leistungsträger untereinander.
Wie der Senat in dem Urteil vom 18. August 1998 (L 2 U 80/97) bereits dargelegt hat, steht dem Ablauf der Ausschlussfrist des § 111 SGB X auch nicht entgegen, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen eines Erstattungsanspruchs oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger nicht bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (…BSG SozR 3-1300 § 111 Nr. 4 m.w.N).
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