Rechtsprechung
| OLG Bremen, 19.02.2010 - 2 U 84/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberlandesgericht Bremen
§§ 300, 313, 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7, Satz 3
Zivilprozessrecht - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigung des Passivrubrums bei nicht identitätswahrendem Inhaberwechsel bei der Beklagtenpartei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berichtigung des Passivrubrums bei nicht identitätswahrendem Inhaberwechsel bei der Beklagtenpartei
Verfahrensgang
- LG Bremen, 01.07.2009 - 11 O 266/08
- OLG Bremen, 19.02.2010 - 2 U 84/09
- LG Bremen, 06.10.2010 - 11 O 266/08
- OLG Bremen, 08.04.2011 - 2 U 130/10
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 75/11
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
Anforderungen an Berufungsbegründung unter Berücksichtigung einer beanstandeten …
Ein gegen den Scheinbeklagten ergangenes Sachurteil muss durch das Berufungsgericht aus prozessrechtlichen Gründen in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO aufgehoben und die Sache an das vorinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, um dort die bislang unterbliebene Sachentscheidung gegenüber dem in Wahrheit gemeinten Beklagten herbeizuführen (vgl. OLG München NJW 1971, 1615 f.; OLG Hamm NJW-RR 1999, 217, 218; OLG Bremen Urteil vom 19. Februar 2010 - 2 U 84/09 - juris Rn. 18 f.).
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Rechtsprechung
| LSG Bayern, 20.07.2011 - L 2 U 84/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 06.02.2009 - S 24 U 430/08
- LSG Bayern, 20.07.2011 - L 2 U 84/09
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Rechtsprechung
| BSG, 11.08.2009 - B 2 U 84/09 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 18.07.2006 - S 8 U 3/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - L 31 U 492/08
- BSG, 11.08.2009 - B 2 U 84/09 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B
Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher …
Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 84/09 B
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert unter anderem die Formulierung einer bestimmten, abstrakten Rechtsfrage zur Auslegung einer Vorschrift des Bundesrechts, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 4).
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