Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.02.1991 - 2 U 89/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.05.1990 - 3 O 357/89
- OLG Köln, 27.02.1991 - 2 U 89/90
- OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 89/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 572
- MDR 1992, 79
- VersR 1992, 762
Wird zitiert von ... (7)
- LG Hanau, 07.06.2018 - 9 O 76/18
Abgasskandal: Daimler muss Fahrzeuge zurücknehmen
Bleibt die Beklagtenseite die Erklärung hierzu schuldig, ist ihr Vorbringen nicht zu berücksichtigen (OLG Köln, NJW-RR 1992, 572, 573;… Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 138 Rn. 41). - OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 17 U 811/19 Insoweit stellt sich das ohne hinreichende Informationsgrundlage erfolgte Bestreiten der Prozessbevollmächtigten der Beklagten trotz des allgemeinen Verweises auf die Ergebnisse der internen und externen Ermittlungen im Ergebnis als Bestreiten "ins Blaue hinein" dar (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 27. Februar 1991 - 2 U 89/90 -, NJW-RR 1992, 572).
- LAG Köln, 04.04.2023 - 4 Sa 297/22
Ausschlussfrist; Nachweisgesetz ; Schadensersatz; Vergütungsansprüche aus …
Einem Bestreiten ins Blaue hinein ist nicht nachzugehen (OLG Köln vom 27.02.1991, 2 U 89/90).
- LAG Berlin, 15.06.1992 - 9 Sa 21/92
Arbeitgeber: Auskunftsanspruch gegen Arbeitnehmer
Insoweit erweist sich auch ein Behaupten "ins Blaue" als unbeachtlich (vgl. dazu OLG Köln vom 27.02.1991, MDR 1992, 79). - OLG Karlsruhe, 08.02.2022 - 17 U 811/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi Q5 quattro mit einem Motor der …
Insoweit stellt sich das ohne hinreichende Informationsgrundlage erfolgte Bestreiten der Prozessbevollmächtigten der Beklagten trotz des allgemeinen Verweises auf die Ergebnisse der internen und externen Ermittlungen im Ergebnis als Bestreiten "ins Blaue hinein" dar (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 27. Februar 1991 - 2 U 89/90 -, NJW-RR 1992, 572 ). - LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
Unbeachtlichkeit von "ins Blaue hinein" gehaltenem Vortrag der nicht darlegungs- …
Denn auch für diejenige Partei, die nicht darlegungs- und beweisverpflichtet ist, gilt, dass ein - sofern im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Parteivortrags im Einzelfall feststellbar - ein Bestreiten "ins Blaue hinein" als unbeachtlich zu bewerten ist (s. zum "Bestreiten ins Blaue hinein" beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 27.02.1991, 2 U 89/90;… Urteil vom 12.06.1995, 18 U 1/95, juris - Rn. 4;… Urteil vom 25.04.2012, 13 U 67/11, juris - Rn. 92; OLG München…, Urteil vom 27.04.2006, 19 U 3717/04, juris - Rn. 24;… Beschluss vom 02.08.2019, 28 U 442/19, juris - Rn. 128). - LG München I, 03.03.2008 - 35 O 18312/07 Zudem ist ein Bestreiten des durch die Partei nicht informierten Prozessbevollmächtigten ins Blaue hinein, unbeachtlich (OLG Köln in MDR 1992, 79 [OLG Köln 27.02.1991 - 2 U 89/90] ).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 89/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.05.1990 - 3 O 357/89
- OLG Köln, 27.02.1991 - 2 U 89/90
- OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 89/90
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