Rechtsprechung
| BSG, 20.08.2009 - B 2 U 9/09 BH |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf - S 3 U 64/06
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 245/07
- BSG, 22.07.2009 - B 2 U 7/09 BH
- BSG, 20.08.2009 - B 2 U 9/09 BH
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 13.03.2009 - B 2 U 7/09 B
Auszug aus BSG, 20.08.2009 - B 2 U 9/09 BH
1 Der Senat hat durch Beschluss vom 22.7.2009 - B 2 U 7/09 B - den Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 27.4.2009 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, mangels rechtzeitiger Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) abgelehnt.
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Rechtsprechung
| BSG, 07.05.2009 - B 2 U 9/09 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Speyer - S 12 U 227/05
- LSG Rheinland-Pfalz - L 5 U 138/08
- BSG, 07.05.2009 - B 2 U 9/09 B
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Rechtsprechung
| BSG, 09.07.2009 - B 2 U 9/09 R |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Köln - S 16 U 176/02
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 95/07
- BSG, 09.07.2009 - B 2 U 9/09 R
- BSG, 09.07.2009 - B 2 U 83/09 B
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer …
Auszug aus BSG, 09.07.2009 - B 2 U 9/09 R
Die vom Berufungsgericht beigefügte, für den Fall der zugelassenen Revision übliche Rechtsmittelbelehrung enthält keine positive Zulassungsentscheidung (BSG vom 30. Juni 2008 - B 2 U 1/08 RH - SozR 4-1500 § 160 Nr. 17 RdNr 12 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 14.11.2016 - L 9 U 4349/12 Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 02.04.2009 (B 2 U 9/09 R, Juris) ausgeführt hat, lassen sich aus der gesetzlichen Formulierung bei einer BK, die in der BKV aufgeführt ist (sog. Listen-BK) im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität) und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 3932/12 Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 02.04.2009 (B 2 U 9/09 R, Juris) ausgeführt hat, lassen sich aus der gesetzlichen Formulierung bei einer BK, die in der BKV aufgeführt ist (sog. Listen-BK) im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
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Rechtsprechung
| SG Lüneburg, 26.09.2011 - S 2 U 9/09 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 26.09.2011 - S 2 U 9/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2014 - L 3 U 216/11
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