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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6896
VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85 (https://dejure.org/1987,6896)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.11.1987 - 2 UE 329/85 (https://dejure.org/1987,6896)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. November 1987 - 2 UE 329/85 (https://dejure.org/1987,6896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85
    In aller Regel bringt schon allein das Angrenzen eines Grundstücks an eine öffentliche Straße die Möglichkeit der wirtschaftlichen und verkehrlichen Nutzung, insbesondere die Möglichkeit mit sich, einen Zugang oder eine Zufahrt zu schaffen, so daß sich die Straßenreinigung für den Eigentümer als vorteilhaft auswirkt und daher ein objektives Interesse des Angrenzers an der Reinhaltung der Straße begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1974, NJW 74, 1915 = VerwRspr. Band 26, Nr. 98, und Urteil vom 25. Mai 1984, DVBl. 85, 123).

    Eine derartige atypische Grundstückssituation ist zum Beispiel gegeben, wenn die Schaffung eines Zugangs rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 55.82

    Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei Bemessung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85
    In aller Regel bringt schon allein das Angrenzen eines Grundstücks an eine öffentliche Straße die Möglichkeit der wirtschaftlichen und verkehrlichen Nutzung, insbesondere die Möglichkeit mit sich, einen Zugang oder eine Zufahrt zu schaffen, so daß sich die Straßenreinigung für den Eigentümer als vorteilhaft auswirkt und daher ein objektives Interesse des Angrenzers an der Reinhaltung der Straße begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1974, NJW 74, 1915 = VerwRspr. Band 26, Nr. 98, und Urteil vom 25. Mai 1984, DVBl. 85, 123).
  • VGH Hessen, 10.10.1968 - OS V 61/66

    Straßenreinigungsgebühr - Bahnkörper der Deutscher Bundesbahn parallel zur Straße

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 22. Juni 1972 (Hess.VGRspr. 73, 1 - V OE 30/71 -) ausführlich dargelegt, daß § 10 HStrG zwar die "polizeimäßige Wegereinigung" (zum Begriff und zu der Gesetzeshistorie vgl. Hess. VGH, Urteile vom 10. Oktober 1968, ESVGH 20, 79, und 25. Februar 1975 - II OE 19/74 -) regelt, diese aber den Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises überträgt mit der Folge, daß die Kommunen Einzelheiten der Straßenreinigungspflicht in Ausübung ihrer Satzungsautonomie normieren können (…a.A. Böhm, Das Hessische Straßengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 d zu § 10).
  • VGH Hessen, 05.02.1980 - II OE 150/77
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 15. November 1967, Hess.VGRspr. 68, 29, 5. Februar 1980 - II OE 150/77 - und 24. August 1982 - II OE 5/81 -) ist der Begriff der Erschließung in § 10 Abs. 5 Satz 1 HStrG nicht mit dem gleichlautenden Begriff identisch, den das Baugesetzbuch (vgl. §§ 30, 33, 34, 35 und 123 ff.) verwendet.
  • VGH Hessen, 06.12.1985 - 2 N 2676/84
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85
    Da einseitige Gehwege nicht nur die unmittelbar an sie angrenzenden Grundstücke, sondern auch die ihnen gegenüberliegenden Flurstücke für den Fußgängerverkehr erschließen, ist die Beklagte nach dem Gebot der gleichmäßigen Belastung der Eigentümer aller erschlossenen Grundstücke verpflichtet, nicht nur die Anlieger, sondern auch die sogenannten "Gegenüberlieger" zur Reinigung einseitiger Gehwege heranzuziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluß vom 11. September 1979 - II N 2/75 - und zuletzt Beschluß vom 6. Dezember 1985 - 2 N 2676/84 -).
  • VGH Hessen, 11.09.1979 - II N 2/75
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 329/85
    Da einseitige Gehwege nicht nur die unmittelbar an sie angrenzenden Grundstücke, sondern auch die ihnen gegenüberliegenden Flurstücke für den Fußgängerverkehr erschließen, ist die Beklagte nach dem Gebot der gleichmäßigen Belastung der Eigentümer aller erschlossenen Grundstücke verpflichtet, nicht nur die Anlieger, sondern auch die sogenannten "Gegenüberlieger" zur Reinigung einseitiger Gehwege heranzuziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluß vom 11. September 1979 - II N 2/75 - und zuletzt Beschluß vom 6. Dezember 1985 - 2 N 2676/84 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Denn schon das Erschlossensein durch die Straße stellt einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Begründung von Straßenreinigungspflichten dar (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.;… HessVGH, Urt. v. 17.06.2008, a.a.O.; Urt. v. 10.11.1987 - 2 UE 329/85 -, RdL 1989, 19).
  • VGH Hessen, 06.09.1988 - 2 UE 1126/86

    Zur Straßenreinigungspflicht eines Anliegers; Observanz

    Daß diese Bestimmung verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat der Senat im Anschluß an die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 5. August 1965 - I C 78.62 -, BVerwGE 22 S. 26 ff.;… zuletzt Urt. v. 11. März 1988 - 4 C 78.84 -) bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. Urt. v. 24. Mai 1977 - II OE 122/76 - , v. 6. Dezember 1977 - II OE 78/77 - und zuletzt v. 10. November 1987 - 2 UE 329/85 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15. November 1967 - II OE 99/67 - , Hess. VGRspr 1968 S. 25 ff., und zuletzt v. 10. November 1987 - 2 UE 329/85 - vgl. auch Urt. des 5. Senats des Hess. VGH v. 10. Oktober 1968 - OS V 61/66 -, ESVGH 20 S. 79) ist der hier verwendete Begriff der Erschließung nicht mit dem gleichlautenden Begriff des Baurechts identisch.

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