Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.09.1999 - 2 UE 4640/96 |
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 28.09.1999 - 2 UE 4640/96
- BVerwG, 31.01.2000 - 3 B 3.00
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 21.09.2005 - 2 UE 2140/02
Sondernutzungserlaubnis für Werbung
Zwar ist die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen weder gesetzlich geregelt noch durch Richtlinien für die Ermessensausübung normativ bestimmt (vgl.: Hess. VGH, Urteil vom 28. September 1999 - 2 UE 4640/96 - Beschluss vom 24. August 2005 - 2 UZ 2213/03 -, m.w.N.), der Straßenbaulastträger ist aber nicht berechtigt, über die Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen in den Wettbewerb zwischen privaten Wirtschaftsunternehmen einzugreifen.Allerdings können auch städteplanerische und baupflegerische Belange in die Ermessenserwägungen einbezogen werden (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B.: Urteil vom 21. September 1993 - 2 UE 3583/03 -, NVwZ 1994, 189 [190]; Urteil vom 28. September 1999 - 2 UE 4640/96 - Beschluss vom 24. August 2005 - 2 UZ 2213/03 -, m.w.N.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. März 1994 - 12 L 2354/92 -, Juris Dok-Nr.: MWRE 1161179400 - zahlreiche weitere Nachweise bei: Sauthoff, Straße und Anlieger, NJW-Schriftenreihe 32, Rdnr. 694 ff.).
- VG Greifswald, 06.07.2017 - 6 A 1245/14
Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, …
Rn. 18 Die Ablehnung der beantragten Sondernutzungserlaubnisse aus dem alleinigen Grund des Bestehens eines Werbenutzungsvertrages mit einer Ausschließlichkeitsklausel zu Gunsten der DSM GmbH erweist sich als nicht ordnungsgemäße Ermessensausübung gemäß § 22 StrWG M-V. Zwar ist die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen weder gesetzlich geregelt noch durch Richtlinien für die Ermessensausübung normativ bestimmt (vgl. hierzu: Hess. VGH, Urteil vom 28. September 1999 - 2 UE 4640/96 - Beschluss vom 24. August 2005 - 2 UZ 2213/03 -, m.w.N.), der Straßenbaulastträger ist aber nicht berechtigt, über die Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen in den Wettbewerb zwischen privaten Wirtschaftsunternehmen einzugreifen.Allerdings können auch städteplanerische und baupflegerische Belange in die Ermessenserwägungen einbezogen werden (Hess. VGH. Urteil; Urteil vom 28. September 1999 - 2 UE 4640/96 - Beschluss vom 24. August 2005 - 2 UZ 2213/03 -, m.w.N.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. März 1994 - 12 L 2354/92 -, Juris Dok-Nr.: MWRE 1161179400 - zahlreiche weitere Nachweise bei: Sauthoff, Straße und Anlieger, NJW-Schriftenreihe 32, Rdnr. 694 ff.).
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