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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 06.11.2003 - 2 V 1564/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15850
FG Sachsen-Anhalt, 06.11.2003 - 2 V 1564/03 (https://dejure.org/2003,15850)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.11.2003 - 2 V 1564/03 (https://dejure.org/2003,15850)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. November 2003 - 2 V 1564/03 (https://dejure.org/2003,15850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 4
    Unmittelbares Drohen der Vollstreckung i.S. des § 69 Abs. 4 FGO; Grunderwerbsteuer; Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de

    Unmittelbares Drohen der Vollstreckung i.S. des § 69 Abs. 4 FGO - Grunderwerbsteuer - Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Gericht ohne vorherige Antragstellung beim Finanzamt; Routinemäßige Mahnung als Ankündigung der Vollstreckung

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 278
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.11.2000 - V S 15/00

    Androhung der Vollstreckung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.11.2003 - 2 V 1564/03
    Zwar hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 22. November 2000 V S 15/00 (BFH/NV 2001, 620 ) entschieden, dass die von einem Finanzamt an einen Steuerpflichtigen gerichtete "Ankündigung der Vollstreckung" die Voraussetzung des unmittelbaren Drohens der Vollstreckung im Sinne von § 69 Abs. 4 FGO erfüllt.
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 2 V 44/96

    Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.11.2003 - 2 V 1564/03
    Nach Auffassung des Senats ist bei derartigen Routinemaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Steuerpflichtigen nicht davon auszugehen, dass die Vollstreckung durch das FA unmittelbar bevorsteht (Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03

    Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum …

    Wäre die Wochenfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht bereits verstrichen gewesen, so hätte die Antragstellerin nach der Ankündigung der Vollstreckung in dem Schreiben vom 27. August 2003 davon ausgehen müssen, dass die Finanzbehörde die Vollstreckung einleiten werde, falls die angemahnten Steuerrückstände nicht freiwillig entrichtet würden, so dass die Zugangsvoraussetzung des § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO gegeben wäre (…vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 2000 V S 15/00, BFH/NV 2001 620; Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 08. April 1998, EFG 1998, 1144; a.A. wohl Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547; Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. November 2003 2 V 1564/03, EFG 2004, 278 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2006 - 3 V 866/05

    Zulässigkeit der Stellung eines AdV-Antrags beim Finanzgericht im Fall eines beim …

    In der Regel muss der Antragsteller nach Verstreichen der in der Mahnung gesetzten Wochenfrist davon ausgehen, dass die Finanzbehörde die Vollstreckung einleiten werde, falls die angemahnten Steuerrückstände nicht freiwillig entrichtet werden, so dass die Zugangsvoraussetzung des § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO gegeben wäre (…vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 2000 V S 15/00, BFH/NV 2001 620; Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 08. April 1998, EFG 1998, 1144; a.A. wohl Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. November 2003 2 V 1564/03, EFG 2004, 278 ).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2004 - 3 V 102/04

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Gericht; Zugangsvoraussetzungen; Drohen …

    Sofern dies dahin gehend zu verstehen sein sollte, dass jede routinemäßige Mahnung mit Androhung der Vollstreckung bereits ein Drohen der Vollstreckung auslöst, folgt der beschließende Senat dem nicht (vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. November 2003 2 V 1564/03, EFG 2004, 278 ).
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