Rechtsprechung
| VG Bremen, 01.04.2010 - 2 V 177/10 |
Verfahrensgang
- VG Bremen, 01.04.2010 - 2 V 177/10
- OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
Verletzende Äußerung durch Pressesprecher eines Senators
Das VG Bremen lehnte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 01.04.2010 (2 V 177/10) wegen fehlendem Anordnungsgrund ab.Der Kläger müsse sich diese Kritik gefalle Wegen des Vortrags der Parteien im Einzelnen sowie zur weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakten 2 K 582/10 und 2 V 177/10; OVG 1 B 112/10 verwiesen.
Dazu hat die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 01.04.2010 (2 V 177/10) ausgeführt: "Für das Begehren des Antragstellers, dass die Äußerung des Pressesprechers des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der Freien Hansestadt Bremen gegenüber der Presse "Der ADAC fordert zum Rechtsbruch auf" nicht wiederholt wird, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
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