Rechtsprechung
| FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Internationaler Auskunftsverkehr: Einstweilige Untersagung einer Spontanauskunft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer beabsichtigten Spontanauskunft der deutschen an die spanischen Finanzbehörden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auskunftsaustausch Spanien - EG-Amtshilfegesetz, DBA-Spanien, Einstweilige Anordnung auf Unterlassen der Mitteilung von Steuerverhältnissen, Spontanauskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 10.05.2005 - I B 218/04
Spontanauskunft an Steuerverwaltung der USA
Auszug aus FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11
Rn. 64 Eine Auskunftserteilung ist "erforderlich" in diesem Sinne, wenn die ernstliche Möglichkeit besteht, dass der andere Vertragsstaat abkommensrechtlich ein Besteuerungsrecht hat und ohne die Auskunft von dem Gegenstand dieses Besteuerungsrechts keine Kenntnis erlangt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503;… vom 13. Januar 2006 I B 35/05, BFH/NV 2006, 922).Für das Merkmal der Erforderlichkeit kommt es auch nicht darauf an, wie ein in Deutschland festgestellter Besteuerungssachverhalt nach dem Recht des anderen Vertragsstaates zu beurteilen ist und unter welchen Voraussetzungen nach jenem Recht etwa ein Steueranspruch besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503;… vom 13. Januar 2006 I B 35/05, BFH/NV 2006, 922).
Dies würde nicht nur das Auskunftsverfahren unpraktikabel machen, sondern dem Zweck des abkommensrechtlichen Informationsaustausches zuwiderlaufen (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503).
Dies würde dem Zweck des abkommensrechtlichen Informationsaustausches zuwiderlaufen (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503).
- BFH, 13.01.2006 - I B 35/05
Spontanauskunft in die Russische Förderation
Auszug aus FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11
Nach dieser sog. großen Auskunftsklausel sind grundsätzlich auch Spontanauskünfte, d.h. Auskünfte ohne Ersuchen des anderen Vertragsstaates gestattet, weil nach dem Wortlaut der Norm der Austausch einer Information ein Ersuchen des anderen Vertragsstaates nicht voraussetzt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2006 I B 35/05, BFH/NV 2006, 922).Rn. 64 Eine Auskunftserteilung ist "erforderlich" in diesem Sinne, wenn die ernstliche Möglichkeit besteht, dass der andere Vertragsstaat abkommensrechtlich ein Besteuerungsrecht hat und ohne die Auskunft von dem Gegenstand dieses Besteuerungsrechts keine Kenntnis erlangt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503; vom 13. Januar 2006 I B 35/05, BFH/NV 2006, 922).
Für das Merkmal der Erforderlichkeit kommt es auch nicht darauf an, wie ein in Deutschland festgestellter Besteuerungssachverhalt nach dem Recht des anderen Vertragsstaates zu beurteilen ist und unter welchen Voraussetzungen nach jenem Recht etwa ein Steueranspruch besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503; vom 13. Januar 2006 I B 35/05, BFH/NV 2006, 922).
Eine sich ergebende Einschränkung der Geschäftsbeziehungen oder sogar deren Abbruch wäre deshalb ein Schaden, der dem Zweck des Auskunftsersuchens unterzuordnen wäre (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2006 I B 35/05, BFH/NV 2006, 922).
- EuGH, 13.04.2000 - C-420/98
W.N. - "Rechtsangleichung - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe …
Auszug aus FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11
Rn. 28 Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- (vgl. EuGH-Urteil vom 13. April 2000 C-420/98, IStR 2000, 334) reiche nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern (…ABl. L 336, S. 15, im Folgenden: Amtshilfe-Richtlinie) die Vermutung einer Steuerverkürzung aus.Rn. 33 Sowohl im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 1 EGAHiG ("kann") als auch im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 2 EGAHiG ("soll") sei auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 13. April 2000 C-420/98, a.a.O.) das eingeräumte Ermessen eng auszulegen.
Danach soll die Richtlinie eben nicht nur dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht dienen, sondern auch die zutreffende Feststellung der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in den verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglichen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. April 2000 C-420/98, a.a.O.).
- BFH, 15.02.2006 - I B 87/05
Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit …
Auszug aus FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11
Die im Falle einer nicht durch eine Rechtsgrundlage erlaubten Auskunft eintretende Rechtsverletzung könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden und kann nur durch den Erlass der einstweiligen Anordnung aufgehalten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 87/05, BFHE 212, 4, BStBl II 2006, 616).Es kommt insoweit nicht darauf an, dass eine Steuerfestsetzung im anderen Staat wahrscheinlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 1995 I B 92/94, BFHE 177, 25, BStBl II 1995, 358 zu einer vergleichbaren Problematik bei einer Spontanauskunft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 EGAHiG a.F.), sondern es müssen lediglich konkrete Bezugspunkte zu einer dortigen Steuerfestsetzung erkennbar sein (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 87/05, BFH/NV 2006, 1175).
- BFH, 29.10.1986 - I B 28/86
Tätigkeit der Steuerfahndung im Besteuerungs- oder Strafverfahren; …
Auszug aus FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11
Dementsprechend kann auch der vom Antragsteller vorgetragene Umstand, dass seine Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern beeinträchtigt würden, keine wesentlichen Nachteile im Sinne des § 114 FGO begründen, die durch eine einstweilige Anordnung abzuwenden wären (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1986 I B 28/86, BFH/NV 1988, 313). - BFH, 08.02.1995 - I B 92/94
Erteilung von Kontrollmitteilungen (Spontanauskünften) nach dem …
Auszug aus FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11
Es kommt insoweit nicht darauf an, dass eine Steuerfestsetzung im anderen Staat wahrscheinlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 1995 I B 92/94, BFHE 177, 25, BStBl II 1995, 358 zu einer vergleichbaren Problematik bei einer Spontanauskunft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 EGAHiG a.F.), sondern es müssen lediglich konkrete Bezugspunkte zu einer dortigen Steuerfestsetzung erkennbar sein (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 87/05, BFH/NV 2006, 1175). - BFH, 29.04.1992 - I B 12/92
Spontanauskünfte an die USA
Auszug aus FG Köln, 22.03.2012 - 2 V 3322/11
Dieser begründet sich aus dem Unterlassungsanspruch, der nach ständiger Rechtsprechung - der sich der erkennende Senat anschließt - grundsätzlich auf § 1004 BGB in analoger Anwendung i.V.m. § 30 AO gestützt werden kann (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 29. April 1993 I B 12/92, BFHE 167, 11, BStBl II 1992, 645).
- FG Köln, 23.02.2018 - 2 V 814/17
Berechtigung eines Betriebsprüfungsfinanzamts zur Mitwirkung an einer …
Dies würde dem Zweck des zwischenstaatlichen Informationsaustausches zuwiderlaufen (…vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503; FG Köln, Beschuss vom 22. März 2012, 2 V 3322/11, n.v., Juris).
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