Rechtsprechung
| FG Thüringen, 02.11.2021 - 2 V 360/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,66642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 02.11.2021 - 2 V 360/21
- BFH, 22.09.2022 - VII B 183/21
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 22.09.2022 - VII B 183/21
Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 02.11.2021 - 2 V 360/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 4 Mit Beschluss vom 02.11.2021 - 2 V 360/21 entschied das FG, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei zulässig.
- FG Münster, 19.01.2022 - 8 V 3108/21
Feststellungsanspruch eines Unternehmens für Veredelung und Verpackung von …
Mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit des Erfolges in der Hauptsache sei aufgrund der inzwischen ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen nicht (mehr) zu rechnen (FG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2021, 1 K 382/21, juris; Thüringer FG, Beschlüsse vom 02. und 11.11.2021, 2 V 360/21, 2 V 361/21 und 2 V 391/21 sowie FG Hamburg, Beschluss vom 20.12.2021, 4 V 77/21). - FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21
Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch (juris-Abkürzung: …
Rn. 36 Die Finanzgerichte haben vergleichbare Feststellungsanträge nahezu einhellig als zulässig angesehen ( FG Hamburg, Beschlüsse vom 20. Dezember 2021, 4 V 77/21 , juris, und 20. Mai .2021, 4 V 33/21, NZA-RR 2021, 417 ; FG Thüringen, Beschlüsse vom 11. November 2021, 2 V 391/21, und 2. November 2021, 2 V 360-361/21; FG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2022, 8 V 3108/21 F, EFG 2022, 463; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2022, 11 V 1731/21, juris). - FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 V 1731/21
Antrag auf vorläufige Feststellung der Nichtzugehörigkeit zu Betrieben der …
a) Die Finanzgerichte haben in vergleichbaren Fällen Anträge von Unternehmen, mit denen diese jeweils die (vorläufige) Feststellung begehrten, dass sie keine Betriebe der Fleischwirtschaft im Sinne von § 6 Abs. 9 AEntG seien bzw. dass einzelne ihrer Betriebsbereiche nicht dem Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal gemäß § 6a Abs. 2 GSA Fleisch unterfielen, überwiegend als zulässig angesehen (so FG Hamburg, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 4 V 33/21, NZA-RR 2021, 417 und vom 20. Dezember 2021 - 4 V 77/21, juris; FG Thüringen, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 2 V 360-361/21 und vom 11. November 2021 - 2 V 391/21, bisher nicht veröffentlicht; FG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 8 V 3108/21 F, EFG 2022, 463 ; a.A. im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Feststellungklage nur FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2021 - 1 K 382/21, juris).
dejure.org
Übersicht FG Thüringen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.