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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 2 V 44/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10391
FG Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 2 V 44/96 (https://dejure.org/1997,10391)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1997 - 2 V 44/96 (https://dejure.org/1997,10391)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 2 V 44/96 (https://dejure.org/1997,10391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids; Erfordernis einer vorherigen Ablehnung durch die Behörde; Vorliegen einer drohenden Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 547
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.1985 - II S 3/85

    Drohung der Vollstreckung - Konkrete Vorbereitungshandlungen - Unmittelbares …

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  • BFH, 11.10.1979 - IV B 61/79

    Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit eines Antrags - Zugangsvoraussetzung - …

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  • BFH, 31.08.1994 - II S 12/94

    Erfordernis der Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch die …

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  • FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2006 - 3 V 866/05

    Zulässigkeit der Stellung eines AdV-Antrags beim Finanzgericht im Fall eines beim …

    In der Regel muss der Antragsteller nach Verstreichen der in der Mahnung gesetzten Wochenfrist davon ausgehen, dass die Finanzbehörde die Vollstreckung einleiten werde, falls die angemahnten Steuerrückstände nicht freiwillig entrichtet werden, so dass die Zugangsvoraussetzung des § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO gegeben wäre (…vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 2000 V S 15/00, BFH/NV 2001 620; Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 08. April 1998, EFG 1998, 1144; a.A. wohl Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. November 2003 2 V 1564/03, EFG 2004, 278 ).

    Der Auffassung, dass die in einem automatisierten Verfahren ergangene Mahnung mit Vollstreckungsankündigung aufgrund ihres Charakters als Routinemaßnahme den Zugang zum Finanzgericht nicht eröffne (FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 24. August 2004 3 V 102/04, juris-Nr. STRE200471661, FG Baden-Württemberg Beschluss vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547; Schwarz - Dumke, FGO , 24. Lfg., Mai 2005, § 69, RZ 10); weil im Falle der routinemäßigen Androhung der Vollstreckung immer noch genügend Zeit für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde bleibe (Beermann / Gosch, FGO , 13. Lfg., Mai 1998, § 69, RZ 291) ist zu widersprechen.

  • FG Düsseldorf, 15.08.2003 - 16 V 3122/03

    Aussetzung der Vollziehung; Drohen der Vollstreckung; Vollstreckungsankündigung - …

    Nicht jedwede Vollstreckungsankündigung reicht jedoch hierfür - beispielsweise droht noch keine Vollstreckung, wenn es sich bei der Vollstreckungsankündigung erkennbar um eine Routinemaßnahme handelt (Beschluss des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 12. Februar 1997, 2 V 44/96, Sammlung der Entscheidungen der FG - EFG - 1997, 547).

    Damit stellte sich die Vollstreckungsankündigung des Finanzamts vom 30.5.2003 als notwendige Konsequenz der mit der Einspruchsentscheidung erfolgten Beendigung der Aussetzung der Vollziehung dar - und damit gar als Routinemaßnahme im Sinne der Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 12. Februar 1997 (2 V 44/96, a.a.O.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03

    Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum …

    Wäre die Wochenfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht bereits verstrichen gewesen, so hätte die Antragstellerin nach der Ankündigung der Vollstreckung in dem Schreiben vom 27. August 2003 davon ausgehen müssen, dass die Finanzbehörde die Vollstreckung einleiten werde, falls die angemahnten Steuerrückstände nicht freiwillig entrichtet würden, so dass die Zugangsvoraussetzung des § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO gegeben wäre (…vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 2000 V S 15/00, BFH/NV 2001 620; Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 08. April 1998, EFG 1998, 1144; a.A. wohl Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547; Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. November 2003 2 V 1564/03, EFG 2004, 278 ).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2004 - 3 V 102/04

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Gericht; Zugangsvoraussetzungen; Drohen …

    Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei derartigen Routinemaßnahmen aus der Sicht eines Antragstellers nicht davon auszugehen, dass die Vollstreckung durch den Antragsgegner unmittelbar bevorsteht (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547).
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.11.2003 - 2 V 1564/03

    Unmittelbares Drohen der Vollstreckung i.S. des § 69 Abs. 4 FGO; …

    Nach Auffassung des Senats ist bei derartigen Routinemaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Steuerpflichtigen nicht davon auszugehen, dass die Vollstreckung durch das FA unmittelbar bevorsteht (Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. Februar 1997 2 V 44/96, EFG 1997, 547).
  • FG Baden-Württemberg, 08.04.1998 - 12 V 2/98

    Kostentragung in einem finanzgerichtlichen Verfahren nach übereinstimmender …

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