Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 69 Abs. 3 FGO
Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags mangels Einreichens einer formgemäßen - elektronischen - Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat März 2014
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Elektronische Kommunikation
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1846
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09
Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
24 cc) Der BFH hat in einem ausführlich begründeten Urteil die Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen auf elektronischem Weg gemäß § 18 Abs. 1 UStG untersucht und bejaht (s. BFH-Urteil vom 14.03.2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477). - BFH, 18.01.2012 - II R 49/10
Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Aus der theoretischen Möglichkeit des "Mitlesens" der übertragenen Daten lässt sich eine Verfassungswidrigkeit der vorgeschriebenen elektronischen Übertragung deswegen nicht ableiten (vgl. auch BFH-Urteil vom 18.01.2012 II R 49/10, BStBl II 2012, 168, unter II. C. 4. c.). - BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97
Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Rn. 30 Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinn dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Zahlungspflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21.02.1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
- BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Rn. 30 Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinn dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Zahlungspflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21.02.1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510;… vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325). - BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90
Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Für die gerichtliche Prüfung sind diejenigen tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die der Behörde im Zeitpunkt der letzten Ermessensausübung bekannt waren oder bekannt sein mussten (BFH-Urteil vom 26.03.1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545). - BFH, 18.08.1988 - V R 19/83
Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Rn. 11 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 152 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO erfüllt, hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob (sog. Entschließungsermessen) sie einen Verspätungszuschlag festsetzt; und wie hoch (sog. Auswahlermessen) sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (vgl. BFH-Urteil vom 18.08.1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, m.w.N.). - BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01
Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen eine Unklarheit in der Beurteilung von Tatsachen oder eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18.05.2001 VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119). - BFH, 16.02.2009 - XI B 86/08
Begründungsanforderung an Nichtzulassungsbeschwerde bei Behauptung einer …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Ein derart vager Vortrag kann im Wege des einstweiligen Rechtschutzes und dem darin gebotenen summarischen Verfahren keine ernsthaften Zweifel an der Rechtswidrigkeit des erhobenen Verspätungszuschlags wecken (vgl. auch BFH-Beschluss vom 16.02.2009 XI B 86/08, juris: STRE200950532). - BFH, 03.08.1961 - IV 96/59 U
Festsetzung eines Verspätungszuschlags als Ermessensentscheidung - Verspätete …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Ob diese tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags erfüllt sind, ist eine von den Gerichten voll überprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteile vom 03.08.1961 IV 96/59 U, BFHE 73, 761, BStBl III 1961, 542;… vom 20.01.1993 I R 117/91, BFH/NV 1994, 359). - BFH, 25.04.1986 - VI S 3/86
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren auf Erstattung von …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.08.2014 - 2 V 676/14
Dabei darf das Gericht nicht die allein maßgeblichen Verwaltungserwägungen durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BFH-Urteil vom 12.01.1988 VII R 36/86, BFHE 152, 299; BFH-Beschluss vom 25.04.1986 VI S 3/86, BFH/NV 1988, 518). - BFH, 12.01.1988 - VII R 36/86
- BFH, 20.01.1993 - I R 117/91
Abgabenordnung; Festsetzung eines Verspätungszuschlags als Ermessensentscheidung
- FG Nürnberg, 31.01.1990 - V 67/89
Abgabenordnung; Anforderungen an eine Steuererklärung
- BFH, 15.05.2018 - VII R 14/17
Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen …
Rn. 19 bb) Das FA hat den durch Einreichung der Bilanz/GuV in Papierform konkludent gestellten Antrag (vgl. hierzu FG Nürnberg, Beschluss vom 5. August 2014 2 V 676/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 1846, und FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Februar 2018 3 K 3249/17, EFG 2018, 706), auf elektronische Übermittlung der E-Bilanz zu verzichten, zutreffend abgelehnt. - FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 3 K 3249/17
Kein Zwang zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung bei persönlicher …
Rn. 44 Bereits in der Abgabe einer Steuererklärung in Papierform anstatt elektronisch liegt in der Regel ein konkludenter Antrag auf Verzicht (FG Nürnberg, Beschluss vom 05.08.2014 2 V 676/14, EFG 2014, 1846, Juris Rn. 18;… Rätke in Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 150 Rn. 95).97 Denn das FA kann den auf die (nur) in Papierform abgegebenen Steuererklärung ergangenen Bescheid mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags verbinden (BFH…, Beschluss vom 15.12.2015 V B 102/15, BFH/NV 2016, 373, Juris; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2015 7 V 7195/15, DStRE 2016, 1180, EFG 2015, 2158, Juris; FG Nürnberg, Beschluss vom 05.08.2014 2 V 676/14, EFG 2014, 1846, Juris Rn. 20), wenn eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung bestand.
- FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 7 V 7195/15
Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".