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| OLG Brandenburg, 28.08.2003 - 2 VAs 6/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18
Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden …
Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG bzw. nach Inkrafttreten des Landesjustizvollzugsgesetzes auf § 23 Abs. 2 LJVollzG (Förderung der Erreichung des Vollzugsziels) gestützte Ablehnung eines Antrags auf Verlegung in den Strafvollzug eines anderen Bundeslandes durch die Justizvollzugsanstalt, in der der Gefangene gegenwärtig untergebracht ist, in Rheinland-Pfalz eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs im Sinne des § 109 Abs. 1 Satz 1 StVollzG darstellt und nach dieser Bestimmung anfechtbar ist (…Senat, 2 Ws 660/13 Vollz v. 26.02.2014, juris Rn. 10 ff., FS 2015, 63; OLG Zweibrücken, 1 Ws 53/11 Vollz v. 05.07.2011, FS 2012, 1 f.; so auch OLG Brandenburg, 2 VAs 6/03 v. 28.08.2003, juris, und ThürOLG, 1 VAs 1/05 v. 23.02.2005, juris, für die Bundesländer Brandenburg bzw. Thüringen). - OLG Koblenz, 26.02.2014 - 2 Ws 660/13
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anfechtbarkeit der Ablehnung der beantragten …
Rn. 13 Gleichwohl beurteilt der Senat die Rechtslage in Übereinstimmung mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 05.07.2011 - 1 Ws 53/11 (Vollz), FS 2012, 1 f.) für Rheinland-Pfalz abweichend (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2003 - 2 VAs 6/03, juris, und ThürOLG, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 VAs 1/05, juris, für die Bundesländer Brandenburg bzw. Thüringen). - KG, 10.01.2007 - 4 VAs 47/06
Strafvollzug: Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Verlegung eines …
Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff EGGVG ist insoweit nicht eröffnet (vgl. Senat…, Beschluss vom 6. Dezember 2004 aaO m.w.Nachw.) Das gilt im Fall der Verlegung unabhängig davon, ob der Gefangene innerhalb desselben Bundeslandes oder - wie hier - in ein anderes Bundesland verlegt zu werden begehrt (vgl. Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 179; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 VAs 1/05 - bei juris;… Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG, § 8 Rdnr. 10, § 153 Rdnr. 7;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 153 Rdnr. 2;… Feest/Joester in Feest, StVollzG 5. Aufl., § 8 Rdnr. 19;… Rotthaus/Freise in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 8 Rdnr. 13;… Jabel in Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO 8. Aufl., § 26 Rdnr. 21).
- KG, 02.06.2006 - 4 VAs 18/06
Strafvollstreckung: Entscheidungskompetenz für Antrag auf Verlegung in ein …
Überstellung">8 Abs. 1 StVollzG zu treffen hat mit der Folge, dass diese im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG selbständig anfechtbar ist (vgl. Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 179), besteht für das Land Berlin nicht. - OLG Jena, 23.02.2005 - 1 VAs 1/05
VAs, StVollzG
- KG, 23.11.2018 - 2 Ws 220/18
Überstellung eines Strafgefangenen in die JVA eines anderen Bundeslandes
Das gilt im Fall der Verlegung unabhängig davon, ob der Gefangene innerhalb desselben Bundeslandes oder - wie hier - in ein anderes Bundesland verlegt zu werden begehrt (vgl. Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 179; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 VAs 1/05 - bei juris).
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