Rechtsprechung
| VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 2 VK 3/05 |
Volltextveröffentlichung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 2 VK 3/05
- OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05
Kostenfolge des Eintritts der Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB
17 Verg 7/05 2 VK 3/05.Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 19.05.2005 wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12.05.2005 (2 VK 3/05) dahingehend abgeändert, dass die von der Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu zahlende Gebühr auf 625,- festgesetzt wird.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2007 - 3 VK 10/07
Entscheidung über die Kosten eines Nachprüfungsverfahrens nach Antragsrücknahme; …
Nach diesen Rechtsgrundsätzen ist die Gebühr der Vergabekammer im vorliegenden Fall festzusetzen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2. Aug. 2005 - 17 Verg 7/05 - zu VK M-V - 2 VK 3/05 -). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2006 - 3 VK 11/06
Kostentragung bei Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer ohne …
Nach diesen Rechtsgrundsätzen ist die Gebühr der Vergabekammer im vorliegenden Fall festzusetzen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2. Aug. 2005 - 17 Verg 7/05 - zu VK M-V, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 2 VK 3/05 -).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2006 - 2 VK 7/06
Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Entscheidung über die Kosten; Gebühr der …
(vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02. August 2005- 17 Verg 7/05; 2 VK 3/05). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2011 - 2 VK 6/11
Ermittlung der Gebühren der Vergabekammer nach Antragsrücknahme
Dieser vorliegend verminderte (personelle und sachliche) Aufwand der Vergabekammer muss sich in einer angemessenen Herabsetzung der Gebühr aus der Gebührenstaffel niederschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Az.: VII-Verg 23/04; Beschluss vom 20.04.2004, Az.: VII-Verg 9/04; Beschluss vom 06.10.2003, Az.: VII-Verg 33/03; BayObLG, Beschluss vom 13.04.2004, Az.: Verg 5/04; Beschluss vom 06.06.2002, Az.: 12/02; OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, Az.: 17 Verg 7/05; 2 VK 3/05). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2007 - 3 VK 1/07
Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Einstellung eines …
Nach diesen Rechtsgrundsätzen ist die Gebühr der Vergabekammer im vorliegenden Fall festzusetzen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2. Aug. 2005 - 17 Verg 7/05 - zu VK M-V - 2 VK 3/05 -). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 2 VK-03/05
Anforderungen an die Konkretisierung und Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
Verwendungszweck: Kosten 2 VK 03/05.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".