Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 02.10.2006 - 2 VK 38/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Beteiligung von Unternehmen am Wettbewerb, die durch vorgelagerte Aufträge eine Monopolstellung haben
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch im Sektorenbereich gelten die allgemeinen Vergabegrundsätze
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherstellung einer Chancengleichheit der Bieter im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb; Geltung der allgemeinen Grundsätze bei der Vergabe von Aufträgen für die Auftraggeber im Sektorenbereich; Feststellung von Anhaltspunkten für eine ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beteiligung konzernverbundener Unternehmen: Erhöhte Prüfpflichten! (IBR 2007, 1025)
Papierfundstellen
- ZfBR 2007, 102 (Ls.)
- ZfBR 2007, 185
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 20.04.2005 - Verg 26/04
Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über Bewerberzahl im …
Auszug aus VK Brandenburg, 02.10.2006 - 2 VK 38/06
Die von der Auftraggeberin angewandten Kriterien, sollten aber den Bewerbern vorher bekannt gemacht sein und müssen aber zumindest vernünftig, in Bezug auf die Anforderungen der Maßnahme schlüssig und sachgerecht angewandt worden sein (Bay ObLG, Beschluss vom 20.04.2005 Verg 26/04; ibr-online). - VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
Herstellung und Lieferung von Münzplättchen für die Prägung von 1- und …
Auszug aus VK Brandenburg, 02.10.2006 - 2 VK 38/06
Diese Grundsätze gelten, anders als von der Auftraggeberin unter Bezugnahme auf die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 30.03.2000; VK 2-2/00) dargelegt, nicht nur zum Schutz des Auftraggebers, sondern auch zum Schutz der Bieter vor Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen durch die konkurrierenden Bieter.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!
Dies würde faktisch zu einer Beschränkung des Wettbewerberkreises führen, die mit dem Ziel des Vergaberechtes nicht in Einklang zu bringen ist (VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 21.VK-3194-19/07; VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 1 VK 9/07; VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-131/06; Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-128/06; Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2- 125/06; VK Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2006, Az.: 2 VK 38/06; VK Bund, Beschluss vom 04.07.2006, Az.: VK 3-60/06; VK Saarland, Beschluss vom 12.12.2005, Az.: 3 VK 3/2005 und 3 VK 4/2005; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az.: VK-SH 1/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2006, Az.: VgK-07/2006; Beschluss vom 07.11.2003, Az.: 203-VgK-32/2003). - VK Brandenburg, 21.02.2007 - 2 VK 58/06
Streit über die Zulassung eines Angebots zum Vergabeverfahren; Abgrenzung eines …
Nach Auffassung der Vergabekammer obliegt es aber dem Auftraggeber bei einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, im Interesse der späteren Bieter diese so auszuwählen, dass von vornherein nach menschlichem Ermessen Wettbewerbsverzerrungen im Bieterwettbewerb ausgeschlossen sind bzw. aufgrund der Gesamtumstände der Ausschreibung und der Unternehmensverbindung eine Verletzung des Grundsatzes des Geheimwettbewerbs nicht erwartet werden kann, § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2006, 2 VK 38/06).
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