Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zur Verhinderung der anderweitigen Besetzung einer freien Planstelle - Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe des Bundesnachrichtendienst durch die Mitarbeit von Soldaten - Rechtsanspruch eines Beamten auf Übertragung eines ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Soweit die Antragsgegnerin aufgrund eines persönlichkeitsbedingten und deshalb nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Rechtmäßigkeitskontrolle unterliegenden Werturteils (stRspr, z.B. BVerwGE 60, 245 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) über die Eignung, Befähigung und Leistungen der konkurrierenden Bewerber zu der Schlußfolgerung gelangt ist, daß dem Beigeladenen der Vorrang vor dem Antragsteller gebührt, läßt dies bei der gebotenen summarischen Prüfung Rechtsfehler nicht erkennen. - BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Ein Bewerber, der sich um eine Beförderung auf einer freien Planstelle bemüht, kann durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verhindern suchen, daß durch die Ernennung eines anderen rechtlich vollendete Tatsachen geschaffen werden (BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <DVBl 1989, 1247 = NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]>). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Ein Bewerber, der sich um eine Beförderung auf einer freien Planstelle bemüht, kann durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verhindern suchen, daß durch die Ernennung eines anderen rechtlich vollendete Tatsachen geschaffen werden (BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <DVBl 1989, 1247 = NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]>).
- BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Inwieweit und in welcher Form sich die Antragsgegnerin zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe der Mitarbeit von Soldaten bedient, ist eine Organisationsfrage, deren Regelung durch die Antragsgegnerin - unabhängig von den seitens der Beteiligten erörterten verfassungs- und organisationsrechtlichen Fragen - eigene Rechte des Antragstellers jedenfalls nicht berührt (vgl. auch BVerwGE 87, 310 [BVerwG 24.01.1991 - 2 C 16/88]). - BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64
Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Bei der dienstlichen Beurteilung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (z.B. BVerwGE 28, 191 ff.; BVerwGE 49, 351 ff.), so daß dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO zukommt. - BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Dabei bleibt es seiner Entscheidung überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimißt (vgl. BVerwGE 68, 109 f.). - BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72
Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Bei der dienstlichen Beurteilung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (z.B. BVerwGE 28, 191 ff.; BVerwGE 49, 351 ff.), so daß dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO zukommt. - BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Er kann lediglich beanspruchen, daß über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (stRspr des Senats, z.B. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ). - BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87
Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 VR 2.95
Er kann lediglich beanspruchen, daß über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (stRspr des Senats, z.B. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ). - BVerwG, 19.10.1994 - 2 VR 1.94
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anspruch auf …
- BVerwG, 19.10.1994 - 2 VR 3.94
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anspruch auf …
- BVerwG, 08.11.1994 - 2 VR 2.94
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anspruch auf …
- BVerwG, 19.10.1994 - 2 VR 4.94
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anspruch auf …
- BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97
Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen …
Allerdings führt dies zu der Notwendigkeit, in Konkurrenzsituationen die Unterschiedlichkeit der Beurteilungssysteme in den wertenden Vergleich der Bewerber einzubeziehen, insbesondere erzielte Noten nicht ohne Gewichtung gemäß den Beurteilungssystemen und ihrer tatsächlichen Handhabung in Vergleich zu setzen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 VR 2.95 - und Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 2 A 3.96 -, beide zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangen). - BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96
Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits …
Nachdem der erkennende Senat den Antrag des Klägers, der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, den OTL S. zu befördern und ihn in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 einzuweisen, mit Beschluß vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 VR 2.95 - abgelehnt hatte, wurde der bisherige Dienstposteninhaber im März 1996 rückwirkend zum 1. Januar 1996 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der beigezogenen Gerichtsakten BVerwG 2 A 3.94, 2 VR 1.95, 2 VR 2.95, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, verwiesen.
Entscheidend ist, daß diesen Unterschieden bei einem individuellen Vergleich der einzelnen Bewerber Rechnung getragen wird, wie der Senat in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 VR 2.95 - ausgeführt hat.
In seinem Beschluß vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 VR 2.95 - (ebenso Beschlüsse vom 19. Oktober 1994 - BVerwG 2 VR 1.94, 2 VR 3.94, 2 VR 4.94 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 2 VR 2.94 -) hat der erkennende Senat ausgeführt:.
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