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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2012 - 2 VR 6.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32663
BVerwG, 11.10.2012 - 2 VR 6.12 (https://dejure.org/2012,32663)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2012 - 2 VR 6.12 (https://dejure.org/2012,32663)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 2 VR 6.12 (https://dejure.org/2012,32663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Bewerbern mit einem niedrigeren Amt im statusrechtlichen Sinne bei Ausschreibung eines Dienstpostens für eine sog. ämtergleiche und entgeltgruppengleiche Besetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2
    Einbeziehung von Bewerbern mit einem niedrigeren Amt im statusrechtlichen Sinne bei Ausschreibung eines Dienstpostens für eine sog. ämtergleiche und entgeltgruppengleiche Besetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 2 VR 6.12
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für Konkurrentenstreitverfahren, die um die sog. ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens geführt werden, der Auffangstreitwert festzusetzen (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 - juris Rn. 40 ).
  • OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18

    Bei einem Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens ist …

    Damit war Gegenstand des erstinstanzlichen Konkurrentenstreitverfahrens weder eine sogenannte ämtergleiche Besetzung des Dienstpostens, hinsichtlich der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Festsetzung des Auffangstreitwerts gerechtfertigt wäre(BVerwG, Beschluss vom 11.10.2012 - 2 VR 6/12 -, juris Rdnr. 4), noch eine Konkurrenz um einen unmittelbar oder nach - erfolgreichem - Ablauf der Probezeit zur Beförderung ausgeschriebenen Dienstposten, hinsichtlich der der Streitwert anhand des § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG zu bemessen wäre(vgl. hierzu ausführlich: Beschluss des Senats vom 21.6.2013 - 1 B 311/13 -, juris, betreffend die jährliche Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG), sondern es ging um die Vergabe eines lediglich mit der Aussicht, im Fall der Bewährung bei einer künftigen Beförderungsentscheidung in den engeren Bewerberkreis um die Verleihung des Statusamtes einbezogen zu werden, ausgeschriebenen Dienstpostens.

    S. 2 und 16), ebenso wie 2012 in Bezug auf die Ausschreibung eines Dienstpostens für eine ämter- bzw. entgeltgruppengleiche Besetzung(BVerwG, Beschluss vom 11.10.2012, a.a.O.) in Anwendung der §§ 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. 52 Abs. 2 GKG auf 5.000 Euro festgesetzt.

  • VG Düsseldorf, 13.02.2019 - 13 L 3662/18
    Rn. 75 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 2 VR 6/12 -, juris, Rn. 4; VG München, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - M 5 E 18.3624 -, juris, Rn. 30.
  • OVG Bremen, 16.04.2020 - 2 S 27/20

    Dienstposten; Konkurrentenstreit; Streitwert; Dienstpostenkonkurrenz

    Dies gilt namentlich, wenn um die ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens gestritten wird (…OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2018 - 2 B 141/18, juris Rn. 36; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.10.2012 - 2 VR 6/12, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 5 OA 34/22

    Streitwert; Umsetzungsbewerber

    Dies gilt insbesondere, wenn um die ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens gestritten wird (Nds. OVG, Beschluss vom 26.1.2021 - 5 OA 7/21 -, n. v.; OVG Bremen…, Beschluss vom 5.10.2018 - 2 B 141/18 -, juris Rn. 36; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.10.2012 - BVerwG 2 VR 6.12 -, juris Rn. 4).
  • VG Meiningen, 28.02.2013 - 1 E 481/12

    Konkurrentenstreit zwischen dem bisherigen Stelleninhaber und dessen Vertreter um …

    Das Verfahren betrifft die Auswahl für einen Dienstposten der Besoldungsgruppe B 2. Dabei handelt es sich für den Antragsteller nicht um eine sogenannte ämter- bzw. entgeltgruppengleiche Besetzung eines Dienstpostens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B. v. 11.10.2012, 2 VR 6/12, Juris).
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