Rechtsprechung
| OLG Bremen, 16.12.2010 - 2 W 114/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§ 149 Abs. 1 ZPO
Aussetzung der Verhandlung bei strafrechtlichen Ermittlungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 149 Abs. 1
Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Zivilverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Zivilverfahrens
Verfahrensgang
- LG Bremen, 22.10.2010 - 1 O 975/09
- OLG Bremen, 16.12.2010 - 2 W 114/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 881
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08
Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens …
Auszug aus OLG Bremen, 16.12.2010 - 2 W 114/10
Richtig ist allerdings, dass Beschlüsse, die einer Rechtsbeschwerde unterliegen, den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen müssen; andernfalls sind sie nicht mit den gesetzmäßigen Gründen versehen und schon deshalb aufzuheben (std. Rechtsprechung des BGH, zuletzt Besch. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08 -).
- OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens
Die Begründung des Aussetzungsbeschlusses muss ausreichende Erwägungen zur Ermessensausübung erkennen lassen (BGH Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1531; OLG Bremen Beschl. v. 16.12.2010 -2 W 114/10).
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