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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.06.1990 - 2 W 13/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9274
OVG Saarland, 25.06.1990 - 2 W 13/90 (https://dejure.org/1990,9274)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.06.1990 - 2 W 13/90 (https://dejure.org/1990,9274)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - 2 W 13/90 (https://dejure.org/1990,9274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Duldungsanordnung; Baubehörde; Sorfortvollzug; Aussetzung des Sofortvollzugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01

    Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung …

    Der Senat hat in seiner früheren Rechtsprechung allein auf die generelle bauaufsichtliche Einschreitensermächtigung als Grundlage für den Erlaß von Duldungsanordnungen abgestellt (vgl. z.B. Beschluß vom 25.6.1990 - 2 W 13/90 - Urteil vom 30.11.1990 - 2 R 17/90 - jeweils zu § 53 Abs. 2 LBO 1988), in neueren Entscheidungen aber auch - zusätzlich - die Rechtsgrundlage für die durchzusetzende Handlungs- oder Unterlassungspflicht angeführt, da das Ziel der Durchsetzung dieser Maßnahme letztlich die Rechtfertigung für das Duldungsverlangen liefert (vgl. z.B. Beschluß vom 17.5.1999 - 2 Q 10/99 -).

    Ausgehend von der generellen bauaufsichtlichen Einschreitensermächtigung der §§ 82 Abs. 2 LBO 1974, 53 Abs. 2 LBO 1988 und jetzt § 61 Abs. 2 LBO 1996 hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß eine Duldungsanordnung zulässig ist, wenn der Ausgangsverwaltungsakt, dessen Befolgung oder Durchsetzung sie ermöglichen soll, rechtmäßig und die Begründung der Pflicht zur Duldung des seinem Adressaten auferlegten Verhaltens erforderlich ist, um der geforderten Handlung (oder Unterlassung) entgegenstehende Hindernisse in Form privatrechtlicher Einwirkungsbefugnisse des auf Duldung in Anspruch Genommenen auszuräumen (vgl. z.B. Urteil vom 30.11.1990 - 2 R 17/90 -, Beschlüsse vom 25.6.1990 - 2 W 13/90 - und vom 17.5.1999 - 2 Q 10/99 - so auch VGH Mannheim, Beschluß vom 11.6.1990, NVwZ-RR 1991, 458; OVG Weimar, Beschluß vom 27.2.1997, BRS 59 Nr. 216, das außerdem verlangt, daß der Duldungsverpflichtete zum Kreis der Störer gehört;… Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 2. Auflage 2001, S. 110 - Rdnr. 207 -, der eine inzidente Prüfung der Beseitigungsanordnung mit Ausnahme von auf deren Adressaten bezogenen personalen Aspekten verlangt).

  • OVG Thüringen, 11.03.1997 - 1 EO 232/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …

    Der Senat schließt sich damit der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung zur Anwendbarkeit der bauaufsichtlichen Generalklausel an (BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1994 - 4 B 129/94 - in BauR 94, 494 = DÖV 94, 868, HessVGH, Beschluß vom 15. September 1994 - 4 TH 655/94 - in BRS 56 Nr. 200, OVG Bremen, Beschluß vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 - in BRS 54 Nr. 566, OVG des Saarlandes, Beschluß vom 25. Juni 1990 - 2 W 13/90 - in BRS 50 Nr. 211 und VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 11. Juni 1990 - 3 S 1036/90 - in NuR 91, 484;… vgl. auch Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, Kommentar, a. F., § 58 Rn. 123 a, Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, § 64 Rn. 49; a. A. Bayerischer VGH, Beschluß vom 9. Juni 1986 - 2 CB 85 A. 1564 - n. v., Urteil vom 22. April 1992 - 2 B 90.1348 - in BayVBl. 93, 147;… vgl. auch Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Kommentar, Art. 82 Rn. 55).
  • OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 235/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …

    Der Senat schließt sich damit der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung zur Anwendbarkeit der bauaufsichtlichen Generalklausel an (BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1994 - 4 B 129/94 - in BauR 94, 494 = DÖV 94, 868, HessVGH, Beschluß vom 15. September 1994 - 4 TH 655/94 - in BRS 56 Nr. 200, OVG Bremen, Beschluß vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 - in BRS 54 Nr. 566, OVG des Saarlandes, Beschluß vom 25. Juni 1990 - 2 W 13/90 - in BRS 50 Nr. 211 und VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11. Juni 1990 - 3 S 1036/90 - in NuR 91, 484;… vgl. auch Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, a. F., § 58 Rn. 123 a, Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, § 64 Rn. 49; a. A. Bayerischer VGH, Beschluß vom 9. Juni 1986 - 2 CB 85 A. 1564 - n. v., Urteil vom 22. April 1992 - 2 B 90.1348 - in BayVBl. 93, 147;… vgl. auch Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Kommentar, Art. 82 Rn. 55).
  • VG Berlin, 15.01.2021 - 6 L 235.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz …

    Die Duldungsanordnung hat in diesem Sinne keinen vollstreckungsfähigen Inhalt; ihre rechtliche Wirkung tritt ipso iure mit der Unanfechtbarkeit oder dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs ein (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 W 13/90 -, juris Rn. 10).
  • VG Saarlouis, 19.12.2018 - 5 L 1318/18

    Nutzungsuntersagung für ein Internetcafé; faktische Nutzung als Spielhalle

    Dafür, dass die beanstandete Nutzung schon vor ihrer Unterwerfung unter die Genehmigungspflicht ausgeübt wurde und Bestandsschutz genießt, ist ebenfalls nichts ersichtlich;(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.06.1990 - 2 W 13/90 -, juris, Rz. 4) es kann namentlich nicht davon ausgegangen werden, dass das - naturgemäß die Einführung des allgemein zugänglichen Internets voraussetzende - Internet-Café schon vor Einführung der Genehmigungspflicht für Nutzungsänderungen in der Landesbauordnung(§§ 87 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 3 der Landesbauordnung in der Fassung vom 27.12.1974) betrieben wurde.
  • VG Meiningen, 17.11.2000 - 5 E 937/00

    Gleichzeitige Untersagung der Nutzung durch Dritte bei einer Nutzungsuntersagung …

    94, 494; HessVGH, B. v. 15.09.1994 - Az.: 4 TH 655/94 - BRS 56 Nr. 200; OVG Bremen, B. v. 25.08.1992 - Az.: 1 B 54/92 - BRS 54 Nr. 566; OVG des Saarlandes, B. v. 25.06.1990 - Az.: 2 W 13/90 - BRS 50 Nr. 211; ThürOVG, a. a. O.; vgl. auch Jäde/Dirnberger/Michel, Bauordnungsrecht Thüringen, Kommentar, Stand: 06/00, § 77 Rdnr. 109 ff. [110]; a. A. Bayerischer VGH, B. v. 09.06.1986 - Az.: 2 CB 85 A. 1564 - n. v.; U. v. 22.04.1992 - Az.: 2 B 90.1348 - BayVBl. 93.147).
  • VG Saarlouis, 02.05.2006 - 5 F 6/06

    Formelle Baurechtswidrigkeit als Voraussetzung für eine Nutzungsuntersagung

    Nur dies wäre unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Ermessensausübung bei Erlass einer Nutzungsuntersagung von der Behörde zu beachten (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.06.1990 - 2 W 13/90 - im Übrigen zur Beachtlichkeit der Möglichkeit, dass die Widerspruchsbehörde den formellen Rechtsverstoß als allein tragend herausstellt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.03.1985 - 2 W 37/85 -).
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