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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 10.11.1961 - 2 W 146/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2360
OLG Braunschweig, 10.11.1961 - 2 W 146/61 (https://dejure.org/1961,2360)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.11.1961 - 2 W 146/61 (https://dejure.org/1961,2360)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. November 1961 - 2 W 146/61 (https://dejure.org/1961,2360)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 256
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …

    Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmißbräuchlich (vgl. insbesondere OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s.a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846 [OLG Celle 14.06.1960 - 5 W 24/60]; OLG Braunschweig NJW 1962, 256 [OLG Braunschweig 10.11.1961 - 2 W 146/61]).
  • OLG Hamm, 04.10.2022 - 11 WF 159/22

    Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren wegen …

    Rn. 26 Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (vgl. insb. OLG Köln, FamRZ 1987, 1168; s. a. OLG Frankfurt, MDR 1988, 570; OLG Celle, MDR 1960, 846; OLG Braunschweig, NJW 1962, 256).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - L 3 B 619/08

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei bewilligter Prozesskostenhilfe; …

    Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; s. a. OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846; OLG Braunschweig NJW 1962, 256).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2013 - L 18 AS 108/13
    Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Anwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zerstört worden ist und dies die Entpflichtung des Anwalts verursacht hat, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts; ein solches Verlangen ist dann vielmehr rechtsmissbräuchlich (…vgl BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3; BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Köln FamRZ 1987, 1168; OLG Frankfurt MDR 1988, 570; OLG Celle MDR 1960, 846; OLG Braunschweig NJW 1962, 256).
  • OLG Koblenz, 13.12.1985 - 15 WF 1432/85

    Entziehung; Mandat; Beiordnung; Rechtsanwalt

    § 48 Abs. 2 BRAO schreibt einen solchen nur für den Rechtsanwalt vor; für die Partei gilt dies - auch sinngemäß - nicht (ebenso OLG Braunschweig NJW 1962, 256).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1987 - 16 WF 202/86
    Eine Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts kommt sonst nur ganz ausnahmsweise in Betracht, wenn die Partei das Mandat des bisherigen Rechtsanwalts aus triftigem Grunde gekündigt hat (OLG Nürnberg MDR 1961, 508), der auch eine Partei veranlaßt hätte, welche keine Prozeßkostenhilfe in Anspruch nimmt, sich von ihrem bisherigen Rechtsanwalt zu trennen (OLG Braunschweig NJW 1962, 256;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 91 Anm. 5 Stichwort "Mehrheit von Prozeßbevollmächtigten« mwN, wo auf den auch für hier erheblichen Grundsatz hingewiesen wird, daß im Rahmen eines auf die Bestimmung des § 91 Abs. 1 ZPO gestützten Kostenerstattungsanspruchs hinsichtlich der Kosten zweier Rechtsanwälte darauf abzustellen ist, ob die betreffende Partei und der Rechtsanwalt an dem Wechsel schuldlos sind; dort hat die Partei im Zweifel zu beweisen, daß sie den Rechtsanwaltswechsel nicht zu vertreten hat;… Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 121 Anm. 2).
  • BayObLG, 28.11.1989 - 1a BReg Z 72/89

    Zuständigkeit für das Verfahren der Beschwerde gegen die Ablehnung der …

    Sie könnte daher nur dann einen Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts geltend machen, wenn für die Kündigung ein triftiger Grund bestanden hätte, der auch einem verständigen Beteiligten, der keine Prozeßkostenhilfe beansprucht, zur Trennung von seinem Anwalt Anlaß geben würde (…Jansen FGG 2. Aufl. § 14 Rn. 19;… Zöller/Schneider Rn. 34, Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. Anm. 2, jeweils zu § 121; OLG Bamberg JurBüro 1987, 297; OLG Braunschweig NJW 1962, 256 [OLG Braunschweig 10.11.1961 - 2 W 146/61] ).
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