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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12137
OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 159/99 (https://dejure.org/1999,12137)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.1999 - 2 W 159/99 (https://dejure.org/1999,12137)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 2 W 159/99 (https://dejure.org/1999,12137)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - …

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 159/99
    Daß und warum gegen eine solche Beschwerdeentscheidung des Landgerichts auch dann, wenn die Gewährung von Prozeßkostenhilfe für ein Insolvenzverfahren erstrebt wird, eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht nicht gegeben ist, hat der Senat bereits mehrfach, unter anderem mit Beschluß vom 23. März 1999 - 2 W 65/99 - (veröffentlicht u.a. in OLGR 1999, 166 = InVo 1999, 14C ZIP 1999, 586 = MDR 1999, 629 = ZinsO 1999, 230 = NZI 1999, 198 Rpfleger 1999, 288) entschieden.

    Sein Hinweis auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. Uhlenbruck, NZI 1999, 175 [ 176] rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 23. März 1999 (a.a.O.) ausgeführt hat, wird durch diese Bestimmung der Verfassung nur der Rechtsweg als solcher garantiert, nicht aber ein mehrstufiger Instanzenzug (vgl. BVerfGE 31, 364 [3681).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 159/99
    Sein Hinweis auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. Uhlenbruck, NZI 1999, 175 [ 176] rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 23. März 1999 (a.a.O.) ausgeführt hat, wird durch diese Bestimmung der Verfassung nur der Rechtsweg als solcher garantiert, nicht aber ein mehrstufiger Instanzenzug (vgl. BVerfGE 31, 364 [3681).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 159/99
    Rn. 14 Insolvenzantrages, die der Senat unter dem Aktenzeichen 2 W 137/99 bearbeitet, wird demnächst in einem gesonderten Beschluß entschieden werden.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 159/99
    Hierzu hat der Senat mit Beschluß vom 23. Juni 1999 - 2 W 119/99 - ausgeführt:.
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 2 W 159/99
    In diesem Verfahren ist - infolge der Verweisung in § 14 FGG - der Rechtsmittelzug nach der Zivilprozeßordnung eröffnet, wenn die Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs angegriffen wird so daß eine weitere Beschwerde hier gemäß § 568 Abs. 2 Satz 1 ZPO aus geschlossen ist, obwohl in der Hauptsache mit der Rechtsbeschwerde nach 27 Abs. 1 FGG die dritte Instanz eröffnet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 828 [8281).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Die weitere Beschwerde der Schuldnerin gegen die Zurückweisung ihrer die Ablehnung ihres Prozeßkostenhilfegesuchs betreffenden Erstbeschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 21. Juli 1999 - 2 W 159/99 - als unzulässig verworfen.

    Dies entspricht zudem der Sachlage im Streitfall, nachdem der Senat die weitere Beschwerde der Schuldnerin gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Prozeßkostenhilfe - entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 996 f =NZI 1999, 198 f = ZInsO 1999, 230 f; Senat NZI 1999, 415 f = OLGR Köln 1999, 332 f) - durch Beschluß vom 21. Juli 1999 (2 W 159/99) als unzulässig verworfen hat.

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