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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 2 W 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11240
OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 2 W 17/96 (https://dejure.org/1996,11240)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.1996 - 2 W 17/96 (https://dejure.org/1996,11240)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - 2 W 17/96 (https://dejure.org/1996,11240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1342
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

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  • LG Cottbus, 21.07.2014 - 7 T 190/14
    Vielmehr gehören Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, auch wenn sie anwaltlich vertreten ist, grundsätzlich zu den notwendigen Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung, die nach § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sind (so auch OLG Düsseldorf v. 2.5.1996 - 2 W 17/96, NJW-RR 1996, 1342; OLG Köln v. 11.8.1992 - 17 W 29/91, MDR 1993, 182 = OLGR Köln 1992, 406 = Rpfleger 1993, 126 f; OLG Hamm v. 24.4.1991 - 23 W 588/90, MDR 1992, 196 f).

    An der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten fehlt es lediglich in den Fällen, in denen die persönliche Anwesenheit der anwaltlich vertretenen Partei im Verhandlungstermin als missbräuchliche Ausnutzung von Parteirechten anzusehen ist (vgl. OLG Düsseldorf v. 2.5.1996 - 2 W 17/96, NJW-RR 1996, 1342; OLG Köln v. 11.8.1992 - 17 W 29/91, MDR 1993, 182 = OLGR Köln 1992, 406 = Rpfleger 1993, 126 f; OLG Hamm v. 24.4.1991 - 23 W 588/90, MDR 1992, 196 f).

    Ob die Anwesenheit der Partei im Verhandlungstermin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, ist aus der Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen, denn jede Partei ist berechtigt, eine bestmögliche Wahrung ihrer Belange sicher zu stellen (OLG Düsseldorf v. 2.5.1996 - 2 W 17/96, NJW-RR 1996, 1342).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 15 W 6/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Simultandolmetschers für die Teilnahme …

    Dass auch eine anwaltlich vertretene Partei grundsätzlich das Recht hat, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können, etwa durch Erteilung ergänzender im schriftsätzlichen Vorbringen möglicherweise fehlender Informationen, die Beseitigung von Missverständnissen und/oder eine sofortige Stellungnahme zu Vergleichsangeboten (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München, NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz, MDR 1995, 424; OLG Hamm, Rechtspfleger 1992, 83;… OLG Düsseldorf (2. Zivilsenat), a.a.O.;… vgl. ferner Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten der Partei"), bedeutet nicht automatisch, dass ihr simultan alle Äußerungen in der mündlichen Verhandlung Wort für Wort übersetzt werden müssen.
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2002 - 4 W 57/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von "Parteikosten" einer …

    Mit der Mehrheit der veröffentlichten Entscheidungen (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 96, 1342; OLG Köln, JurBüro 92, 813; OLG Frankfurt Rpfleger 86, 492; OLG Koblenz JurBüro 85, 1404; a.A. OLG Hamburg, JurBüro 80, 289) ist auch der erkennende Senat der Auffassung, dass durch die Anwesenheit im Termin bedingte Parteikosten jedenfalls dann erstattungsfähig sind, wenn die Partei in Wahrnehmung ihrer berechtigten prozessualen Interessen davon ausgehen durfte, mit ihrer Teilnahme am Termin aktiv - sei es durch weitere Sachaufklärung, sei es durch die Teilnahme an Vergleichsgesprächen- zum Fortgang des Verfahrens beitragen zu können (so auch OLG Schleswig, JurBüro 92, 407;… Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdnr. 10).
  • FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07

    Reisekosten; Kosten der Rechtsverfolgung; Teilnahme an Gerichtsverhandlung; …

    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (…vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07

    Objektive Sachdienlichkeit von Aufwendungen zur Rechtsverfolgung aus Sicht eines …

    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • OLG Frankfurt, 15.01.1999 - 25 W 147/98
    Keineswegs kommt es also entscheidend darauf an, ob das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet war (vgl. hierzu OLG Köln, MDR 1993, 182; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342).
  • KG, 04.12.2003 - 27 W 402/03

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei

    Die Partei darf deshalb - auch im Hinblick auf den Grundsatz der Mündlichkeit - nicht durch Überbürdung des Kostenrisikos davon abgehalten werden, die Verhandlungstermine der Tatsacheninstanz wahrzunehmen, den Erörterungen zu folgen und ggf. selbst dem Gericht ihren Standpunkt darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342, OLG Koblenz MDR 1995, 424).
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