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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53053
OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21 (https://dejure.org/2021,53053)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.12.2021 - 2 W 183/21 (https://dejure.org/2021,53053)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 2 W 183/21 (https://dejure.org/2021,53053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GvKostG-KV Nr. 207; GvKostG-KV Nr. 208; § 802a Abs. 2 Nr. 1 ZPO
    Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft; Keine Abrechnungsfähigkeit einer weiteren ermäßigten Gebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft Keine Abrechnungsfähigkeit einer weiteren ermäßigten Gebühr

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 13.07.2020 - 4 W 37/20
    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21
    Die Entscheidung, die sich den Ausführungen des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 13. Juli 2020 (Az.: 4 W 37/20) ohne inhaltliche Auseinandersetzung anschließt, beruht nach Auffassung des Senats auf einem unzutreffenden Verständnis der Gesetzesbegründung, zumal wesentliche Aspekte der Gesetzesgenese außer Betracht bleiben (vgl. zur Kritik an der Entscheidung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle auch Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194, 200).

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf (verneinend: LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021, Az.: 9 T 18/21, zitiert nach juris = DGVZ 2021, 94ff.; Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194ff.;… NK-GK/Kawell, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208 Rn. 19;… Eggers, in: Schröder-Kay/Gerlach/Eggers, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 14. Auflage, Nrn 207, 208 II Rn. 26; bejahend: OLG Celle (4. Zivilsenat), Beschluss vom 13. Juli 2020, Az.: 4 W 37/20 = DGVZ 2020, 208; LG Krefeld DGVZ 2021, 93f. und nachfolgend OLG Düsseldorf, Az.: I-10 W 90/20; Mroß, Gebühr für Gütliche Erledigung bei Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 118f.;… ders. Anmerkung zu LG Osnabrück, a.a.O., DGVZ 2021, 96;… Forbiger, in: Hartmann/Touissant, Kostenrecht, 50. Auflage, GvKostG KV 208 Rn. 3 unter Hinweis auf LG Kassel DGVZ 2019, 44).

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und …

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21
    Das gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 GKG zuständige Oberlandesgericht prüft die Entscheidung mithin nur auf Rechtsfehler nach (siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 189/10 -, Rn. 15, juris;… siehe ferner NK-GK/Volpert, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage, § 66 GKG Rn. 119).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 W 90/20
    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf (verneinend: LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021, Az.: 9 T 18/21, zitiert nach juris = DGVZ 2021, 94ff.; Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194ff.;… NK-GK/Kawell, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208 Rn. 19;… Eggers, in: Schröder-Kay/Gerlach/Eggers, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 14. Auflage, Nrn 207, 208 II Rn. 26; bejahend: OLG Celle (4. Zivilsenat), Beschluss vom 13. Juli 2020, Az.: 4 W 37/20 = DGVZ 2020, 208; LG Krefeld DGVZ 2021, 93f. und nachfolgend OLG Düsseldorf, Az.: I-10 W 90/20; Mroß, Gebühr für Gütliche Erledigung bei Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 118f.;… ders. Anmerkung zu LG Osnabrück, a.a.O., DGVZ 2021, 96;… Forbiger, in: Hartmann/Touissant, Kostenrecht, 50. Auflage, GvKostG KV 208 Rn. 3 unter Hinweis auf LG Kassel DGVZ 2019, 44).
  • LG Krefeld, 31.08.2020 - 7 T 75/20
    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf (verneinend: LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021, Az.: 9 T 18/21, zitiert nach juris = DGVZ 2021, 94ff.; Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194ff.;… NK-GK/Kawell, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208 Rn. 19;… Eggers, in: Schröder-Kay/Gerlach/Eggers, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 14. Auflage, Nrn 207, 208 II Rn. 26; bejahend: OLG Celle (4. Zivilsenat), Beschluss vom 13. Juli 2020, Az.: 4 W 37/20 = DGVZ 2020, 208; LG Krefeld DGVZ 2021, 93f. und nachfolgend OLG Düsseldorf, Az.: I-10 W 90/20; Mroß, Gebühr für Gütliche Erledigung bei Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 118f.;… ders. Anmerkung zu LG Osnabrück, a.a.O., DGVZ 2021, 96;… Forbiger, in: Hartmann/Touissant, Kostenrecht, 50. Auflage, GvKostG KV 208 Rn. 3 unter Hinweis auf LG Kassel DGVZ 2019, 44).
  • OLG Oldenburg, 25.01.2019 - 2 W 59/18

    Berechtigung Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21
    Ob damit von einer Auftragsfiktion gesprochen werden kann (so NK-GK/Kawell, gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208 Rn. 1 unter Hinweis auf OLG Oldenburg DGVZ 2019, 86), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • LG Osnabrück, 16.02.2021 - 9 T 18/21
    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf (verneinend: LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021, Az.: 9 T 18/21, zitiert nach juris = DGVZ 2021, 94ff.; Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194ff.;… NK-GK/Kawell, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208 Rn. 19;… Eggers, in: Schröder-Kay/Gerlach/Eggers, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 14. Auflage, Nrn 207, 208 II Rn. 26; bejahend: OLG Celle (4. Zivilsenat), Beschluss vom 13. Juli 2020, Az.: 4 W 37/20 = DGVZ 2020, 208; LG Krefeld DGVZ 2021, 93f. und nachfolgend OLG Düsseldorf, Az.: I-10 W 90/20; Mroß, Gebühr für Gütliche Erledigung bei Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 118f.;… ders. Anmerkung zu LG Osnabrück, a.a.O., DGVZ 2021, 96;… Forbiger, in: Hartmann/Touissant, Kostenrecht, 50. Auflage, GvKostG KV 208 Rn. 3 unter Hinweis auf LG Kassel DGVZ 2019, 44).
  • AG Prenzlau, 27.02.2020 - 6 M 447/19
    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf (verneinend: LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021, Az.: 9 T 18/21, zitiert nach juris = DGVZ 2021, 94ff.; Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194ff.;… NK-GK/Kawell, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208 Rn. 19;… Eggers, in: Schröder-Kay/Gerlach/Eggers, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 14. Auflage, Nrn 207, 208 II Rn. 26; bejahend: OLG Celle (4. Zivilsenat), Beschluss vom 13. Juli 2020, Az.: 4 W 37/20 = DGVZ 2020, 208; LG Krefeld DGVZ 2021, 93f. und nachfolgend OLG Düsseldorf, Az.: I-10 W 90/20; Mroß, Gebühr für Gütliche Erledigung bei Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 118f.; ders. Anmerkung zu LG Osnabrück, a.a.O., DGVZ 2021, 96;… Forbiger, in: Hartmann/Touissant, Kostenrecht, 50. Auflage, GvKostG KV 208 Rn. 3 unter Hinweis auf LG Kassel DGVZ 2019, 44).
  • LG Essen, 09.10.2023 - 7 T 440/22

    Kostenrechnung, Gerichtsvollzieher

    Bei der Durchführung des Auftrags zur Verhaftung des Schuldners zwecks Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft entsteht für den Gerichtsvollzieher keine erneute Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 10.12.2021, Az.: 2 W 183/21).

    Darüber hinaus führte sie die Entscheidung des OLG Celle vom 10.12.2021 (Az.: 2 W 183/21) an.

    Rn. 22 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf, wenn dies eine Fortsetzung des Verfahrens über die Abgabe der Vermögensauskunft darstellt (verneinend: OLG Celle (2. Zivilsenat), Beschluss vom 10.12.2021 - 2 W 183/21, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021, Az.: 9 T 18/21, juris; Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194ff., juris;… Eggers in: Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 3. Besondere Erhebung der Gebühr gemäß Nr. 208 im Verfahren zur Vollziehung des Haftbefehls?, Rn. 41, juris; bejahend: OLG Celle (4. Zivilsenat), Beschluss vom 13. Juli 2020 - 4 W 37/20, juris; LG Krefeld DGVZ 2021, 93f. und nachfolgend OLG Düsseldorf, Az.: I-10 W 90/20; OLG Köln Beschluss vom 20. Januar 2022 - 17 W 136/21, juris; Mroß, Gebühr für Gütliche Erledigung bei Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 118f.;… ders. Anmerkung zu LG Osnabrück, a.a.O., DGVZ 2021, 96;… Uhl, in: Touissant, Kostenrecht, 53. Auflage 2023, GvKostG Abs. KV 207, 208 Rn. 6).

    Rn. 23 Das Beschwerdegericht schließt sich vorliegend der Rechtsauffassung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 10.12.2021 - 2 W 183/21, juris) aus nachfolgenden Erwägungen an, weshalb die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers I. vom 31.08.2022 um die Gebühr KV 208 in Höhe von 8, 80 EUR sowie um die dazugehörige Auslagenpauschale KV 716 anteilig um 1, 42 EUR zu kürzen war:.

    Den zusätzlichen Verhaftungsauftrag hatte der Gesetzgeber bei Einführung der Nr. 207 des Kostenverzeichnisses gerade nicht im Blick, sodass die Gesetzgebungsgeschichte dagegen spricht, auch bei Durchführung eines Verhaftungsauftrages nach Durchführung des erfolglosen Auftrages zur Einholung einer Vermögensauskunft zum zweiten Mal eine reduzierte Gebühr in Ansatz zu bringen (vgl. zur ausführlichen Gesetzesgenese OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 2 W 183/21, juris).

    Rn. 27 Unternimmt der Gerichtsvollzieher also in Ausübung des Verhaftungsauftrages den Versuch zu einer gütlichen Erledigung, stellt sich dies als eine Tätigkeit im fortgesetzten Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft dar (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 2 W 183/21 -, Rn. 16, juris).

  • OLG Jena, 21.07.2021 - 2 W 244/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum …

    Hierin liegt der Unterschied zu der Fallgestaltung, welche der Entscheidung des Senates vom 03.07.2019 zu Grunde lag (Az. 2 W 183/21) Denn in jenem Fall wäre nach dem zeitlichen Ablauf im Falle der Eintragung offen geblieben, wie das Rumpfgeschäftsjahr zeitlich liegt.
  • AG Werl, 24.01.2024 - 9 M 347/23
    Rn. 31 Dezember 2021 - 2 W 183/21 -, juris.

    Rn. 32 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 2 W 183/21 -, Rn. 3 m. w. N. -juris.

    Infolgedessen liegt ein neuer Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft erst dann vor, wenn ein Verhaftungsauftrag nach Ablauf der Frist erteilt wird, der insoweit gesondert Gebühren und Auslagen entstehen lässt (…siehe NKGK/Kawell, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 3 GvKostG Rn. 52), vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 2 W 183/21 -, Rn. 15 - 17, juris.

  • OLG Braunschweig, 11.11.2024 - 2 W 88/24

    Gerichtsvollzieher; gütliche Erledigung; Verhaftungsverfahren; Gebühr; Keine …

    b) Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Gebühr auch für den Versuch einer gütlichen Erledigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend z. B. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2022 - 17 W 136/21, DGVZ 2022, 90; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2020 - 10 W 90/20, BeckRS 2020, 38140; OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2020 - 4 W 37/20, DGVZ 2020, 208;… Uhl in: Toussaint, Kostenrecht, 54. Aufl., § 3 GvKostG, Rn. 38; verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 10.12.2021 - 2 W 183/21, DGVZ 2022, 69;… Herrfurth in: BeckOK Kostenrecht, 46. Edition, 208 KV GvKostG, Rn. 17 f.;… Kawell in: Kindl/Meller/Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208, Rn. 18 f.).

    Die Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung wird daher bei einem Verhaftungsauftrag nicht erneut erhoben, es sei denn, der Haftauftrag wurde nach Ablauf der Frist des § 3 Abs. 4 GvKostG erteilt oder die Voraussetzungen von § 3 Abs. 1 S. 2 GvKostG liegen vor (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.12.2021 - 2 W 183/21, DGVZ 2022, 69, Rn. 18;… Kawell, a. a. O., Rn. 20;… Herrfurth BeckOK Kostenrecht, 46. Edition, 208 KV GvKostG, Rn. 17), was vorliegend beides nicht der Fall ist.

  • OLG Hamm, 23.09.2024 - 25 W 153/24
    Rn. 32 Demgegenüber verneint der 2. Zivilsenat des OLG Celle (Beschluss vom 10.12.2021, 2 W 183/21, DGVZ 2022, 69 f.) die Entstehung einer erneuten Gebühr für den Versuch der gütlichen Erledigung.
  • OLG Hamm, 06.05.2024 - 25 W 281/23

    Unzulässigkeit einer vollstreckungsrechtlichen Beschwerde mangels Beschwer

    Rn. 17 Zur Begründung hat sie auf ihren bisherigen Vortrag Bezug genommen und ergänzend auf die Entscheidung des OLG Celle vom 10.12.2021, AZ: 2 W 183/21 verwiesen.
  • LG Neuruppin, 29.06.2023 - 2 T 46/22
    Davon ausgehend kommt allenfalls die Entstehung einer reduzierten Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG in Betracht (ebenso Richter/Zuhn: Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung des Haftbefehls, DGVZ 2020, 194, 197; Herrfurth: Verfahrensrechtliche und kostenrechtliche Einordnung von Verhaftung und gütlicher Einigung, DGVZ 2020, 116; OLG Celle, DGVZ 2022, 69; LG Osnabrück, DGVZ 2021, 94;… Schröder-Kay, 14. Aufl., Nr. 207, 208 Rn. 26).
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